Beschlussvorlage - 2016/BV/2244

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem   Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 3 Abs. 2 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2012/BV/4108 – Aufstellungsbeschluss vom 30.01.2013

2016/BV/1795 – Auslegungsbeschluss vom 06.07.2016

 

 

 

Sachverhalt:

Die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen und die Errichtung von Ferienwohnungen vor allem in Bereichen, die durch Wohnnutzung geprägt sind, können eine geordnete städtebauliche Entwicklung eines Ortsteils insgesamt gefährden. Das Strukturkonzept Warnemünde hat die Notwendigkeit der Wahrung eines verträglichen Verhältnisses von Ferienwohnungen und Dauerwohnen zum Erhalt eines „urbanen Gleichgewichts“ im Seebad Warnemünde herausgearbeitet. Als mögliches Instrument wurde u.a. ein Bebauungsplanverfahren vorgeschlagen.

 

Zum Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen in Warnemünde hat die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock in Kenntnis der Ergebnisse des Strukturkonzeptes Warnemünde am 05.10. 2011 beschlossen, geeignete Instrumente zur Sicherung der Wohnfunktion zu schaffen.

Ein Bebauungsplan kann für das Seebad Warnemünde, mit Ausnahme der Bereiche mit bereits rechtskräftigen und sich im Verfahren befindlichen Bebauungsplänen, in einer notwendigerweise differenzierten Staffelung die Zulässigkeit von Ferienwohnungen je nach Vorprägung und Entwicklungsziel für die verschiedenen Quartiere festsetzen.

 

Zur Sicherung der Bauleitplanung wurde mit dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB erlassen.

 

Die Träger öffentlicher Belange (Behörden) haben während der Betroffenenbeteiligung, die als öffentliche Auslegung vom 01.08. bis 02.09.2016 durchgeführt wurde, keine Anregungen zum Satzungsinhalt vorgebracht.

Die von der Öffentlichkeit vorgebrachten Bedenken und Anregungen wurden geprüft und in die Abwägung eingestellt.

 

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

Roland Methling

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

13.12.2016 - Ortsbeirat Seebad Warnemünde, Seebad Diedrichshagen (1) - ungeändert beschlossen

Erweitern

11.01.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

Reduzieren

24.01.2017 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft. Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem   Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

6

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

26.01.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

Reduzieren

01.02.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Plan­zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

 

Beschluss Nr. 2016/BV/2244:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Satzungsentwurfs vorgebrachten Anregungen von Bürgern, sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (Behörden) wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.
Die als Anlage 1 beigefügten Abwägungsergebnisse sind Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 01.WA.183 „Schutz des Wohnens vor Umwandlung in Ferienwohnungen“, bestehend aus der Plan­zeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung wird gebilligt (Anlage 3).

 

4. Die Rückumwandlung von betroffenen nicht genehmigten Ferienwohnungen in Dauer­wohnungen hat bis zum 01.02.2020 zu erfolgen.

 

Anlagen:
1. Abwägungsergebnisse,
2. Planzeichnung (Teil A) und Text (Teil B),
3. Begründung
(Überarbeitungen werden nach Fertigstellung beigefügt.)

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

43

Dagegen:

  4

Enthaltungen:

  0