Beschlussvorlage - 2016/BV/2240

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Wirtschaftsplan 2017 des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und entwicklung der Hansestadt Rostock“ einschließlich des Stellenplanes wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (3) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:  keine

 

Sachverhalt:

Der Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hansestadt Rostock“ (KOE) ist der zentrale Immobiliendienstleister der Hansestadt Rostock.

 

Die Geschäftstätigkeit des Eigenbetriebes ist im Planjahr auf nachfolgende Geschäftsfelder ausgerichtet:

1. Grundstücksbewirtschaftung fremde Dritte

2. Grundstücksbewirtschaftung HRO

 

Im Geschäftsjahr 2017 beträgt der geplante Jahresgewinn 57 TEUR, den der Eigenbetrieb zur Absicherung bestehender Investitionsverpflichtungen nutzen möchte, um Fremdkapitalfinanzierungen zu minimieren.

 


Die Investitionen und Finanzierungen für 2017 stellen sich insgesamt wie folgt dar:

 

Investitionskosten                                                                                                46.931 TEUR

Geplante Kreditermächtigung 2017                                                                   16.383 TEUR

Kreditaufnahmen aus Kreditermächtigungen des Vorjahres                6.468 TEUR

Fördermittel                                                                                                              19.700 TEUR

Eigenmittel                                                                                                                4.380 TEUR

 

 

Im Geschäftsfeld fremde Dritte sollen Investitionen in Höhe von 13.950 TEUR umgesetzt werden.

 

Ein Großteil der Investitionen in Höhe von 10.450 TEUR fließt in die Sanierung, den Neubau und die Erweiterung von Kindertagesstätten und Horten. In der Schleswiger Str. 6 wird der Bau des Familienkompetenzzentrums i.H.v. 3.500 TEUR fortgeführt.

 

Im Planjahr sollen im Geschäftsfeld Grundstücksbewirtschaftung HRO für Ämter der Hansestadt Rostock Investitionsmaßnahmen in Höhe von 32.981 TEUR ausgeführt werden. Davon entfallen auf den Schul- und Sportstättenbereich Investitionsmaßnahmen in Höhe von 24.464 TEUR und auf den Bereich Verwaltung 8.517 TEUR.

 

Die Liquidität ist jederzeit mit Genehmigung der beantragten Kredite und des Kassenkreditrahmens gewährleistet. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Investitionszuschuss 2.160 (800 in 2016 und 1.360 in 2017) TEUR

Mietzins Geschäftsfeld HRO 17.687 TEUR

Betriebskostenvorauszahlung 13.748 TEUR

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.11.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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23.11.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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30.11.2016 - Betriebsausschuss für den Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen

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