Beschlussvorlage - 2016/BV/2239
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewilligung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 37 Brandschutz- und Rettungsamt in Höhe von 46.630,54 Euro im Ergebnis- und Finanzhaushalt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.11.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Brandschutz- und Rettungsamt
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.11.2016
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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22.11.2016
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Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 46.630,54 Euro im Teilhaushalt 37 für die Produktsachkonten 12601.56290010 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte, 12601.76290010 Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte, wird erteilt.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 45.808,40 Euro durch Erträge/Einzahlungen in den Produktsachkonten 12601.43120014 / 63120014 Verwaltungsgebühren Brandeinsätze und in Höhe von 2.822,14 Euro für 12601.43120016 / 63120016 Verwaltungsgebühren Tiernotrettung.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Kommunalverfassung M-V, § 6 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Die Mittel zur Finanzierung der jetzt vorliegenden letzten Teilrechnung der Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock sind nicht vorhanden und können innerhalb der Deckungskreise 5371/7371 nicht abgedeckt werden.
Für das Gutachten waren in den Haushalt 2015 in Höhe von 125.000 Euro eingestellt.
Infolge innerbetrieblicher und krankheitsbedingter Probleme in der Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH konnten die Untersuchungen innerhalb des Brandschutz- und Rettungsamtes nicht bis zum 31.12.2015 abgeschlossen werden.
Die Unterlagen und Untersuchungsergebnisse wurden dem Brandschutz- und Rettungsamt Rostock am 16.09.2016 übergeben.
Die Beratung darüber ist in der Tagesordnung der Bürgerschaft am 09.11.2016 vorgesehen.
Der zeitliche Verzug konnte bei der Planung der Mittel für den Doppelhaushalt 2015/2016 nicht vorhergesehen werden.
Eine Übertragung der noch zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Jahr 2015 in das Jahr 2016 war aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 56290010 | Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte |
Finanzhaushalt | 76290010 | Auszahlungen für Dienstleistungen durch Dritte |
1. Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen
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| EH in UR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr |
| 2.000,00 | 50.630,54 | |
bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen | + | 0,00 | 0,00 | |
unechte Deckungsfähigkeit |
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echte Deckungsfähigkeit |
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neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt | + | 48.630,54 | 48.630,54 | |
davon: Haushaltsüberschreitung netto |
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Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer |
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Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen | = | 50.630,54 | 99.261,08 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar:
Dem Brandschutz- und Rettungsamt Rostock liegt die Rechnung für den 3. Teilbetrag entsprechend der vertraglich vereinbarten Zahlungsbedingungen für die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes in Höhe von 48.630,54 Euro mit Fälligkeit 28.10.2016 vor.
unvorhersehbar:
Mit der Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH wurde im Jahr 2014 der Vertrag zur Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes der Hansestadt Rostock mit einem Auftragsvolumen in Höhe von 102.165,00 Euro zzgl. 19 % Umsatzsteuer abgeschlossen. Als Untersuchungszeitraum wurde das Jahr 2015 festgelegt.
Durch innerbetriebliche und krankheitsbedingte Probleme in der Firma konnten die Untersuchungen nicht wie vereinbart bis zum 31.12.2015 abgeschlossen werden.
Die finanziellen Mittel in Höhe von 125.000 Euro wurden durch das Brandschutz- und Rettungsamt in den Plan 2015 eingestellt. Die Bezahlung der Teilrechnungen 1 und 2 konnte erfolgen.
Eine Übertragung der noch verfügbaren Mittel in das Jahr 2016 war aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht möglich.
Die Verzögerungen für die Fertigstellung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes waren im Jahr 2015 nicht vorhersehbar und es wurden demzufolge keine Mittel in den Haushalt 2016 eingestellt.
2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 37 | Brandschutz- und Rettungsamt |
Produkt | 12601 | Brandschutz |
Produktkonto:
Ergebnishaushalt | 43120014
43120016 | Verwaltungsgebühren Brandeinsätze Verwaltungsgebühren Tiernotrettung |
Finanzhaushalt | 63120014
63120016 | Verwaltungsgebühren Brandeinsätze Verwaltungsgebühren Tiernotrettung |
Verwaltungsgebühren Brandeinsätze
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| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
| 0,00 | 0,00 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 72.775,47 | 93.202,10 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 72.775,47 | 93.202,10 | |
davon bisher bereitgestellt für: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 | |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 26.967,07 | 29.967,07 | |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 45.808,40 | 66.235,03 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 45.808,40 | 45.808,40 |
Verwaltungsgebühren Tiernotrettung
|
| EH in EUR | FH in EUR | |
Haushaltsansatz |
| 0,00 | 0,00 | |
bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen | ./. | 4.463,83 | 6.029,82 | |
Mehrerträge, -einzahlungen | = | 4.463,83 | 6.029,82 | |
davon bisher bereitgestellt durch: Zweckbindung (unechte Deckung) |
./. | 0,00 | 0,00 | |
über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen | ./. | 0,00 | 0,00 | |
zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen | = | 4.463,83 | 6.029,82 | |
als Deckungsquelle eingesetzt |
| 2.822,14 | 2.822,14 |
Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen
Mit dem Urteil 1 L 93/08 des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald vom 30.11.2011 zur Kalkulation der Feuerwehrgebühren musste die bis zu diesem Zeitpunkt verbindliche Gebührensatzung der Hansestadt Rostock für öffentliche Feuerwehren vom 01.02.2002 außer Kraft gesetzt werden.
Damit wurde die Neukalkulation zwingend erforderlich. Die auf der Grundlage der Doppik ausgewiesenen Kosten wurden in die neue Gebührensatzung eingearbeitet.
Die Satzung zur Regelung des Kostensatzes für öffentliche Feuerwehren der Hansestadt Rostock wurde am 25.02.2015 in der Bürgerschaft beschlossen und rückwirkend zum 01.01.2015 in Kraft gesetzt.
Bedingt durch die Zeit zwischen dem Urteil und dem Beschluss der Bürgerschaft wurde für
Erträge und Einzahlungen für Leistungen der Feuerwehr keine Planung im Haushalt der Hansestadt Rostock vorgenommen, da ja auch keine Gebührenbescheide erstellt wurden. Die ausgewiesenen Erträge und Einzahlungen sind damit Mehrerträge bzw. -einzahlungen und können als Deckungen bereitgestellt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 37
Produkt: 12601 Bezeichnung: Brandschutz
ggf. Investitionsmaßnahme Nr.: - Bezeichnung: -
Haushalts-jahr | Konto / Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Ein-zahlungen | Aus-zahlungen |
2016 | 43120014 / 63120014 Verwaltungsgebühren Brandeinsätze | 45.808,40 | 0,00 | 45.808,40 | 0,00 |
| 43120016 / 63120016 Verwaltungsgebühren Tiernotrettung | 2.822,14 | 0,00 | 2.822,14 | 0,00 |
| 56291101 / 76290010 Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte | 0,00 | 48.630,54 | 0,00 | 48.630,54 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.
(Doppelhaushalt 2015/2016, Ansatz 2015)
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: kein
Roland Methling