Beschlussvorlage - 2016/BV/2234

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt die Aufhebung der Bestellung des Herrn Heinrich Wiechert als Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes mit Ablauf des 31.12.2016. 

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Beschlussvorschriften:

§ 22  Abs. 3  Kommunalverfassung M-V

§ 2 Abs. 2 Kommunalprüfungsgesetz M-V

§ 8  Abs. 2  Satz 1  Rechnungsprüfungsordnung der Hansestadt Rostock

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 2012/DA/4174 /N der Bürgerschaft vom 10.04.2013

 

Sachverhalt:

Gemäß § 1  Abs. 2  Kommunalprüfungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern bestellt und hebt die Gemeindevertretung die Leiterin/den Leiter und die Prüferin/den Prüfer im Rechnungsprüfungsamt auf.

 

Herr Heinrich Wiechert wird auf Antrag mit Ablauf des 31. Dezember 2016 vorzeitig in den Ruhestand versetzt.

 

Die Bürgerschaft ist infolge der Zuruhesetzung verpflichtet, die Bestellung des Herrn Wiechert als Amtsleiter des Rechnungsprüfungsamtes aufzuheben.

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Finanzielle Auswirkungen:                                          Keine

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:               kein Bezug

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen