Beschlussvorlage - 2016/BV/2198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der  Beschluss der Bürgerschaft Nr. 1232/44/1997 vom 04.06.1997 zur weiteren Verwendung des Grundstückes Elmenhorster Weg 36 wird für das Flurstück 34/17 teilaufgehoben.

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Beschlussvorschriften:
§ 22 (2), § 56 (4) Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

Nr. 1232/44/1997 der Bürgerschaft vom 04.06.1997

 

Sachverhalt:

Der Beschluss wurde umgesetzt. Ab dem Jahre 2003 wurde das Grundstück durch den Verein „Ohne Barrieren“ e.V. genutzt und betreutes Wohnen für körper- und geistig behinderte Personen angeboten. Für eine Teilfläche (Flurstück 34/16) wurde dem Verein im Jahre 2007 ein Erbbaurecht bestellt. Das auf dieser Fläche vorhandene alte Gebäude wurde abgerissen und es entstand ein Wohnheimneubau.

 

Für die Restfläche (Flurstück 34/17) beantragte der Verein „Ohne Barrieren“ e.V. 2012 ebenfalls die Bestellung eines Erbbaurechtes, um den Altgebäudebestand in ein ambulantes Wohnheim umzuwandeln. Diese Pläne wurden jedoch fallen gelassen und die Nutzung im Jahre 2014 endgültig aufgegeben. Seither ist diese Teilfläche ohne Nutzung. Für eine weitere Nutzung im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses besteht für diese Teilfläche derzeit keine Nachfrage. Die vom Erbbaurecht betroffene Teilfläche wird jedoch weiterhin - Laufzeit des Erbbaurechtes bis 2058 - gemäß Bürgerschaftsbeschluss genutzt.

Die ungenutzte Teilfläche soll durch den Eigenbetrieb „Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung“ für die Errichtung des Neubaus des Familienkompetenzzentrums Rostock-Lichtenhagen genutzt werden.

 

Nach Teilaufhebung des Beschlusses soll eine Übertragung des Flurstückes 34/17 in das Anlagevermögen des KOE erfolgen.

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Finanzielle Auswirkungen:

Keine finanziellen Auswirkungen, da lediglich der durch die Bürgerschaft festgelegte Nutzungszweck aufgehoben wird.

 

 

kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

 

 

 

Roland Methling 

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.11.2016 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

Erweitern

07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen