Änderungsantrag - 2016/BV/2079-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:

 

Im TH 40 wird das Produktkonto  42102.54190041 Zuschüsse an sonstige Vereine und Verbände / Sonderbedarf kleine Sportvereine wie folgt geändert

 

Alt: 0 EUR                             Neu: 100.000 EUR

 

Deckung:

             

Produktkonto 61201.57511010

Zinsaufwendungen und sonstige Finanzaufwendungen an inländische Kreditinstitute -
an Banken - Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Alt: 145.000 EUR               Neu: 45.000 EUR

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Sachverhalt:
 

Im Haushalt 2015/2016 wurde das Produktkonto „42102.54190041 Zuschüsse an sonstige Vereine und Verbände / Sonderbedarf kleine Sportvereine“ bereits eingerichtet und im vorliegenden Haushaltsplanentwurf mit dem Hinweis, dass der Beschluss nur für 2016 gilt, mit 0 EUR versehen. Im Sachverhalt zum Änderungsantrag 2015/BV/0786-22 (ÄA) heißt es u.a. „Die Hansestadt Rostock ist eine Sportstadt. Ein Großteil der Sportstätten, Bäder und Hallen ist in den vergangenen Jahren aufwendig saniert oder neugebaut worden, die Rahmenbedingungen haben sich – auch im Landesvergleich – deutlich verbessert. Die immer stetig wachsende Zahl der Vereinsmitglieder mit nunmehr fast 50.000 dokumentiert den erfolgreichen Weg. Auch die Zahl der aktuell im Stadtsportbund organisierten Vereine mit fast 200 ist hierfür exemplarisch.

Dennoch gibt es nach wie vor Bedarfe, die insbesondere bei den kleineren Vereinen bestehen. Oftmals können kleinere Anschaffungen und Investitionen, wie etwa in Sportgeräte oder dringend notwendiges Material von kleinen Sportvereinen nicht erbracht werden, weil Eigenmittel, etwa für Beantragungen beim Landessportbund fehlen.“

und weiter

„Ein Sonderfonds mit einem jährlichen Volumen von 100.000 Euro kann dazu beitragen, dass wichtige Anschaffungen ermöglicht werden. Dadurch werden erfolgreiche Sportentwicklungen gefördert. Der Sport basiert im Wesentlichen auf den Leistungen des Ehrenamtes. Im Sport in der Hansestadt Rostock wird mit Abstand das höchste Maß an ehrenamtlicher Arbeit erbracht. Die sportliche Betätigung ist insbesondere für Kinder und Jugendliche in vielfacher Weise förderlich. Sie dient dem individuellen Werdegang und wirkt der Jugendkriminalität vor. Eine weitere gezielte Unterstützung ist in jedem Fall mit positiven Auswirkungen verbunden.“ Diese Begründung trifft nach wie vor zu.

Neben kleineren Vereinen sollte im Haushaltsjahr 2017 der Fokus auch auf allgemein bedürftige Sportvereine - unabhängig ihrer Mitgliederzahl – liegen. Sportvereine mit vereinseigenen Sportstätten bzw. mit langfristigen Mietverträgen in Eigenbewirtschaftung sollten aufgrund enormer finanzieller Lasten eine Berücksichtigung erfahren.
 

Ebenfalls sollte geprüft werden, einen solchen Sonderfond dauerhaft im Haushalt der Hansestadt Rostock zu etablieren.
 

Zur Deckungsquelle:

In der derzeitigen Finanzsituation sind nennenswerte Zinsaufwendungen für Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit nicht zu erwarten.

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gez. Berthold F. Majerus
Fraktionsvorsitzender

 

 

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Beschlüsse

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23.11.2016 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

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01.12.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen