Beschlussvorlage - 2016/BV/2192
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Rostocker Freizeitzentrum e. V. - "Schulsozialarbeit an der Grundschule Nordwindkinner"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit an der Grundschule Nord-windkinner“ in Reutershagen gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.12.2016 – 31.12.2016 in Höhe von 3.516,25 Euro aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schul-sozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
2015/BV/1351
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge.
Die Grundschule „Nordwindkinner“ befindet sich im Sozialraum Reutershagen, in dem bereits langjährige und effektive Kooperationsstrukturen zwischen anderen Schulen und dem Rostocker Freizeitzentrum e. V. aufgebaut wurden.
Entsprechend der Beauftragung der Verwaltung durch den Unterausschuss Jugendhilfeplanung vom 10.05.2016 erfolgte die Erarbeitung des o. g. Vorschlages unter nachfolgend genannten Gesichtspunkten:
- Anwendung des Kriterienkatalogs aus 2011,
- Zusammensetzung der Indikatoren des Katalogs: schulbezogen - Schülerzahl, Anzahl Diagnose-Förder-Kinder, Anzahl Kinder mit Migrationshintergrund und Übernahme Elternbeitrag Hort, sozialraumbezogen – Fälle Hilfe zur Erziehung, Schulform, Kooperationsbeziehung zur Jugendhilfe, vorliegende Anträge, Votierung von Ämtern,
- Anwendung der Kriterien mit dem Fokus auf die Schulform: Grundschule,
- keine Teilung von Personalstellen,
- vorrangige Priorität an staatlichen Grundschulen und
- Prüfung des Einsatzes unabhängig von der Antragstellung auf Schulsozialarbeit.
Im Ergebnis der Anwendung der Kriterien durch Vertreter des Amtes für Schule und Sport, des Staatlichen Schulamtes, des Amtes für Jugend und Soziales und des Unterausschusses Jugendhilfeplanung erfolgte die Votierung für die Grundschule Nordwindkinner.
Mit der Beschlussvorlage 2015/BV/1351 wurde im Jugendhilfeausschuss die Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit vom 01.01.2016 bis 31.12.2016 auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020 für Mecklenburg-Vorpommern aus kommunalen Mittel bzw. Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschlossen. Diese Mittel werden auf Grund von Personalveränderungen und Ausfallzeiten im Jahr 2016 nicht vollständig ausgeschöpft.
Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für die Förderung des Personalkostenzuschusses für die Schulsozialarbeit am Standort Grundschule Nordwindkinner einzusetzen.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 16.134,69 Euro |
Eigenmittel | 0,00 Euro |
Drittmittel | 0,00 Euro |
Zuschuss der HRO | 3.516,25 Euro |
davon Personalkosten | 3.516,25 Euro |
H/M/BK/SK | 0,00 Euro |
Differenz | 12.618,44 Euro |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der ausgewiesene Differenzbetrag in Höhe von 12.618,44 Euro steht im ursächlichen Zusammenhang mit dem Bewilligungszeitraum.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- und Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2016 | 36301.55512021 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 3.516,25 € |
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2016 | 36200.75512021 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 3.516,25 € |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltes 2016.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltes 2016 und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales.
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport