Beschlussvorlage - 2016/BV/2182

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die institutionelle Förderung des Trägers Rostocker Stadtjugendring e. V. für die Maßnahme „Jugendpolitische Dach-verbandsarbeit beim Rostocker Stadtjugendring e. V.“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 80.450,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von freien Trägern der Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot, welches die eigenverantwortliche Arbeit der Jugendverbände und Jugendgruppen dabei unterstützt, ihre Jugendarbeit selbst zu organisieren und zu verantworten. Durch diese Arbeit sollen junge Menschen dabei unterstützt, beraten und begleitet werden, ihre Anliegen und Interessen zu artikulieren.

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf Ausgaben für 1 Feststelle, Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

129.053,35 EUR

Eigenmittel / Teilnehmerbeiträge

1.320,00 EUR

Sonstige Einnahmen

200,00 EUR

Zuschuss HRO

80.450,00 EUR

davon Personalkosten

63.472,25 EUR

H/M/BK/SK

16.977,75 EUR

Differenz

47.083,35 EUR

 

Diese Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:

 

1.   Weiterentwicklung des vorliegenden Konzeptes „Jugendbeteiligung“ sowie

      Fortsetzung der Organisation von Jugendbeteiligungsprozessen unter der Nutzung

      der  vorhandenen Strukturen in der Hansestadt Rostock, 

2.   Mitwirkung am Prozess „Jugendgerechte Kommune“,

3.   Koordinierung der Dachverbandsarbeit, 

4.   Rostocker Politkalender 2018.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Abweichend von der Antrag-stellung fanden nur Ausgaben, die zur Erfüllung des Zuwendungszweckes notwendig sind, Berücksichtigung. Die Differenz in Höhe von 47.083,35 EUR steht im ursächlichen Zusam-menhang mit einer nicht anerkannten Stellenerweiterung von 1 auf 2 Feststellen und den damit verbundenen Ausgabenerhöhungen im Sachkostenbereich. Aus fachlicher Sicht ist die zusätzlich beantragte Personalstelle für Beteiligungsprozesse Bestandteil der Arbeits-aufgaben der bereits durch die Hansestadt Rostock finanzierten Personalstelle, der Jugendkoordinatorin beim Rostocker Stadtjugendring e. V..

 

Die Begleitung des Rostocker Jugendforums soll federführend durch Bunt statt Braun e.V. in enger Kooperation mit dem Rostocker Stadtjugendring e. V. erfolgen.

 

Der Eigenanteil des Trägers beträgt 1,02 %, der Anteil der Hansestadt Rostock 62,34 %,  die Drittmittel 0,15 % und der Differenzbetrag 36,48 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt i.H.v. max. 3 % des geförderten Personalkostenzuschusses.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                             Bezeichnung: Jugendarbeit (§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzah-lungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

80.450,00 EUR

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

80.450,00 EUR

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

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