Stellungnahme - 2016/AN/2127-02 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 24.03.2014 (BV 2013/AN/5095) das Entwicklungskonzept der HAGER AG (Machbarkeitsstudie) zur Kenntnis genommen und den Oberbürgermeister beauftragt eine Arbeitsgruppe einzuberufen, die das Entwicklungskonzept auf Finanzierbarkeit und Umsetzbarkeit prüft.
In Erfüllung des Beschlusses hat die verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, unter Einbeziehung der RVV GmbH, das Entwicklungskonzept der HAGER AG auf die wirtschaftliche Tragfähigkeit untersucht und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass bei einem Investitionsvolumen von ca. 21 Mio. EUR die laufenden Bewirtschaftungskosten der unter Zugrundelegung verschiedener Fördermittelszenarien mit unterschiedlichen Förderquoten perspektivisch 2-3 Mio. EUR Zuschuss bedeuten würden.

Mit dem Ziel, den derzeitigen Zuschussbedarf nicht zu erhöhen, hat die RVV GmbH entsprechend Beschlussfassung des Hauptausschusses der Bürgerschaft vom 12.06.2014 (Nr. 2014/IV/5669) bereits 2014 eine Machbarkeitsstudie zur Fortführung der IGA Rostock 2003 GmbH erarbeitet, in der sie verschiedene Szenarien zur Fortführung der Gesellschaft darlegt (BV Nr. 2014/BV/0359). In der Sitzung am 28.01.2015 hat die Bürgerschaft den Beschluss gefasst, eine Entscheidung über die Fortführung der IGA Rostock 2003 GmbH erst dann zu treffen, wenn die Ergebnisse der erweiterten Arbeitsgruppe vorliegen.

Dem vorliegenden Antrag ist zu entnehmen, dass sich die Erstellung einer Machbarkeitsstudie nur auf den Uferbereich des IGA – Geländes unter Einbeziehung des Traditionsschiffes sowie eines landseitigen Baus beziehen soll.
 

Hierzu wird angemerkt, dass sich die Umsetzung derartiger konzeptioneller Ideen an dem finanziellen Ausstattungsrahmen der Gesellschaft orientieren muss.
Vor dem Hintergrund der Prüfung der Finanzierbarkeit von Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept wird daher empfohlen, den Fokus der wirtschaftlichen Betrachtung insbesondere auf die Jahre nach der Umsetzung möglicher Entwicklungsvarianten zu legen, die den Fortbestand der Gesellschaft mittelfristig nicht gefährden und die wirtschaftlichen Risiken minimieren.

Die im Bericht der IGA Rostock GmbH aufgeführten Kosten entsprechen nur teilweise den Zahlen aus dem Entwicklungskonzept. Die seitens der Verwaltung aktualisierte und vervollständigte Kostenschätzung ist ohne Begründung unberücksichtigt geblieben.

Aufgrund der Finanzierbarkeit einzelner Maßnahmen aus dem Entwicklungskonzept, empfehlen wir den Fokus im ersten Schritt nicht auf das Museum und den Museumsneubau zu richten, sondern auf die Erhaltung, Weiterentwicklung und die Erhöhung der Attraktivität des Parks aus dem Entwicklungskonzept voranzutreiben.
Die Verwaltung sieht es als wichtig an, dass sich die Arbeitsgruppe mit allen Facetten der Parkentwicklung auf Grundlage des vorliegenden Entwicklungskonzeptes auseinandersetzt und die Arbeitsergebnisse, insbesondere die der Unterarbeitsgruppe „Park“ mit seinen 23 Punkten in den Bericht aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund ist der Bericht noch nicht als Entscheidungsgrundlage für die Bürgerschaft geeignet.

Auch gilt es zu berücksichtigen, dass in den derzeitigen Haushaltplanungen der Hansestadt Rostock für die Gesellschaft Verlustausgleiche bis zum Ende des Finanzplanzeitraumes in Höhe von jährlich 2,1 Mio. EUR berücksichtigt werden. Die Forderung des Innenministeriums zum Abbau der Kassenkredite und zur Reduzierung der freiwilligen Leistungen auf ein für den Haushalt verträgliches Maß, lassen der Hansestadt Rostock keinen weiteren Handlungsspielraum eine Zuschusserhöhung an die Gesellschaft gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde zu rechtfertigen.

 

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Beschlüsse

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12.10.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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27.10.2016 - Kulturausschuss - zur Kenntnis gegeben

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09.11.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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07.12.2016 - Bürgerschaft - vertagt

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11.10.2017 - Bürgerschaft - zurückgezogen