Beschlussvorlage - 2016/BV/2175

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers DRK Kreisverband Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Toitenwinkel“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 238.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Leitgedanke der Arbeit des Stadtteil- und Begegnungszentrums ist es, Menschen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Nationalität in ihrer sozialen und kulturellen Entfaltung zu unterstützen und zu fördern, indem sie sich gegenseitig kennenlernen, gemeinsam agieren und dadurch Achtung und Respekt voreinander entwickeln.

Die pädagogische Arbeit hat zum Ziel, möglichst viele Kinder und Jugendliche sowie Bewohner des Sozialraums anzusprechen, ihnen Begegnungsmöglichkeiten, Kommunikation und Aktivität zu ermöglichen und sie in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu begleiten.

 

Der Zuschuss der Hansestadt Rostock für das  Stadtteil- und Begegnungszentrum wird für 2,0 Feststellen sowie Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 2,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 3,0 Feststellen Schulsozialarbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert.  Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

265.413,54 Euro

 

Eigenmittel

14.446,09 Euro

 

Drittmittel

0,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

        238.000,00 Euro

 

davon Personalkosten

90.715,48 Euro

 

H/M/BK/SK

147.284,52 Euro

 

Differenz

12.967,45 Euro

 

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss.

 

Der freie Träger wird entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock aufgefordert, die Differenz zwischen der Antragstellung und dem Fördervorschlag der Verwaltung mit Eigenmitteln zu decken. Laut Antragstellung werden 4,34% Eigenmittel zu den Gesamtkosten der Gemeinwesenarbeit/ Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit angeboten. Angestrebt werden momentan seitens der Verwaltung 8% der Gesamtausgaben. 

 

Der DRK KV Rostock e.V. hat in der Diskussion dazu Stellung genommen und berichtet, dass der Zustrom der Teilnehmer aller Altersgruppen steigend ist und auch die Möglichkeiten der Vermietung angenommen werden. Jedoch wird nicht davon ausgegangen, dass die geforderten Eigenmittel erbracht werden.

 

In der Begründung wurde angeführt, dass die Möglichkeiten der im Sozialraum lebenden Kinder und Jugendlichen sowie deren Familien in vielen Fällen eingeschränkt sind und sie an der Armutsgrenze leben. Die angezeigte Gegenrechnung von ca. 10.000 Stunden Ehrenamtsarbeit wird nicht berücksichtigt. Im Kostenplan sind die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben darzustellen.

 

Der Träger wurde aufgefordert, weitere Eigenmittel bzw. Drittmittel zu akquirieren. Die Verwaltung sieht noch ein Einsparpotenzial in der Position Havarien (lt. Mietvertrag 8 % der Kaltmiete) in Höhe von 5.700,00 Euro. Diese Kosten beantragt der Träger auf der Grundlage des § 15 des Mietvertrages im Rahmen der Kostenbeteiligungsklausel. Erfahrungsgemäß fallen die Kosten nicht in dem beantragten Umfang an. Die Instandhaltungskosten werden anerkannt.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Toitenwinkel, inklusive der geförderten Stellen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                              Bezeichnung: Jugendarbeit (11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

238.000,00

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

238.000,00

 

 

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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