Beschlussvorlage - 2016/BV/2171
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - AWO Sozialdienst Rostock gGmbH - "Fanprojekt Rostock"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
01.11.2016
|
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt „Fanprojekt Rostock“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 54.043,78 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1und 13 SGB VIII. Das stadtweite Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.
Dem Konzept liegen die Standards für Fanprojekte des Nationalen Konzeptes Sport und Sicherheit (NKSS) zu Grunde. Die Mittel werden vom Deutschen Fußballbund, vom Land sowie von der Kommune bereitstellt, um die kontinuierliche Weiterführung des Projektes zu gewährleisten. Auf der Innenministerkonferenz 2013 wurde die Einigung erzielt, dass zukünftig der Deutsche Fußball-Bund und die Deutsche Fußball-Liga die Fanprojekte mit 50% des Gesamtvolumens unterstützen. Voraussetzung hierbei ist, dass die öffentliche Hand (Kommune und Bundesland) das jeweilige Fanprojekt mit insgesamt mindestens 60.000,00 Euro bezuschussen wird. Mit diesem finanziellen Engagement verfolgt der DFB das Ziel, die Personalsituation in den Fanprojekten zu verbessern, sowie eine Zahlung tarifgerechter Löhne ermöglicht wird. Es besteht die Aufgabe, lebensweltorientierte, partizipative und sozialraumbezogene Angebotsformen und Arbeitsweisen zu etablieren, wie Bildungsangebote, Angebote zur Gewaltprävention, Angebote für Sport und Bewegung oder erlebnispädagogische Angebote. Die Anlaufstelle für die notwendige kontinuierliche Arbeit mit den jungen fußballaffinen Menschen ist aufgebaut worden und wird in aufsuchender und niederschwelliger Jugendarbeit umgesetzt.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 220.000,00 Euro |
Eigenmittel | 0,00 Euro |
Drittmittel (72,73%) | 160.000,00 Euro |
Zuschuss der HRO | 54.043,78 Euro |
davon Personalkosten | 41.899,72 Euro |
BK/MK/SK | 12.144,06 Euro |
Differenz zum Antrag | 5.956,22 Euro |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Die Hansestadt Rostock beteiligt sich anteilig an den zuwendungsfähigen Personal-, Miet-, Betriebskosten und Sachausgaben.
Die Personalausgaben für 0,8175 Feststellen werden entgegen der Antragstellung von 43.319,48 Euro in Höhe von 41.899,72 Euro als förderfähig anerkannt. Es sind keine entsprechenden prüffähigen Unterlagen zur Zahlung der Altersvorsorge und zur Zahlung der vermögenswirksamen Leistungen erbracht worden. Der Betrag in Höhe von 196,40 Euro wird nicht anerkannt. Weiterhin sind die Kosten für 2,5 Stunden Abteilungsleitung in Höhe von 1.223,36 Euro entsprechend der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock nicht förderfähig.
Für Miet-, Betriebskosten und Sachausgaben wird, entgegen der Antragstellung von 16.680,52 Euro, ein Zuschuss in Höhe von 12.144,06 Euro gewährt. Die Differenz ergibt sich aus den Positionen:
- Personalnebenkosten, beantragt in Höhe von 534,49 Euro, anerkannt werden 285,78 Euro,
- Verwaltungskosten, beantragt in Höhe von 5.544,74 Euro und der Anerkennung von 3%
des bewilligten Personalkostenzuschusses, hier in Höhe von 1.256,99 Euro.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36301 Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
|
|
| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 54.043,78 |
|
|
2017 | 36301.55512011 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
|
|
| 54.043,78 |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales.
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport