Beschlussvorlage - 2016/BV/2168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Lunte e. V. für das Projekt „Zukunft individuell gestalten“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe 62.291,59 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Hierbei handelt es sich für die Hansestadt Rostock um ein einzigartiges Kooperationsprojekt mit dem Hanse-Jobcenter Rostock. Langzeitarbeitslose Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre mit multiplen Problemlagen werden mit sozialpädagogischen Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen zum Ziel der Aufnahme einer beruflichen Ausbildung, einer berufsvorbereitenden Fördermaßnahme oder zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt  begleitet.

 

 

Das stadtweite Angebot wird in seiner Wirkung als bedarfsorientiert und weiterhin notwendig eingeschätzt. Das Hanse-Jobcenter Rostock beteiligt sich an der Projektfinanzierung mit 49 v. H. Vorbehaltlich dieser Beteiligung wird folgender Vorschlag unterbreitet: Förderung des Projektes mit 1,875 Feststellen, Honorar-, Miet-. Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

122.140,38 EUR

Eigenmittel

0,00 EUR

Drittmittel

59.848,79 EUR

Zuschuss HRO

                     62.291,59 EUR

davon Personalkosten

50.953,19 EUR

H/M/BK/SK

11.338,40 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der prozentuale Anteil des Hanse-Jobcenters Rostock liegt bei 49% und der Anteil der kommunalen Beteiligung bei 51%. Eigenmittel kann der Träger nicht erbringen. Das Projekt wird jedoch durch Eigenleistungen des Trägers unterstützt.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                 Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)    

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

62.291,59 EUR

 

 

2017

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

62.291,59 EUR

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen