Beschlussvorlage - 2016/BV/2167

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begeg-nungszentrum Dierkow“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 328.250,19 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und  der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Arbeit im Stadtteil- und Begegnungszentrum, seit Frühjahr 2016 am neuen Standort Kurt-Schumacher-Ring 160,  nimmt eine bedeutende Stellung im Sozialraum Dierkow ein. Auf der Grundlage der vorliegenden Konzept- und Leistungsbeschreibung werden unter-schiedlichste Angebote, insbesondere für die Kinder- und Jugendlichen sowie auch allen anderen Einwohnern und Einwohnerinnen, im Sozialraum unterbreitet.

 

Der Zuschuss der Hansestadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungszentrum Dierkow wird für 3 Feststellen sowie Honorar, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 2 Feststellen Jugendsozialarbeit und 0,875 Feststelle Schulsozial-arbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Finanzierung dieses Projektes stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

353.250,19 Euro

Eigenmittel

25.000,00 Euro

Drittmittel

0,00 Euro

Zuschuss der HRO

328.250,19 Euro

davon Personalkosten

131.376,69 Euro

H/M/BK/SK

196.873,50 Euro

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Gegenüber dem Vorjahr erhöht sich der Zuschuss insbesondere durch die Mietkosten für das neue Objekt. Die beantragten Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig  anerkannt.  Der Fördervorschlag entspricht  dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Dierkow, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit sowie der Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit betragen die Eigenmittel des Trägers insgesamt  7,21 %.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

328.250,19 EUR

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

328.250,19 EUR

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen