Beschlussvorlage - 2016/BV/2165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AFW - gemeinnützige Arbeitsförderungs- und Fortbildungswerk GmbH für das Projekt „You:Act“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017– 31.12.2017 in Höhe von 338.963,08 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock.

 

Gemäß § 13 Abs. 1 SGB VIII sollen jungen Menschen mit individuellen Beeinträchtigungen und/oder sozialen Benachteiligungen, die einen besonderen Förderbedarf haben, sozial-pädagogische Hilfen zur Unterstützung ihrer schulischen und beruflichen Ausbildung und ihrer Eingliederung in die Arbeitswelt zur Verfügung gestellt werden.

 

Mit dem Projekt „You:Act“ im Rahmen der Jugendberufshilfe wird ein sozialpädagogisches Ausbildungs- und Beschäftigungsangebot bereitgestellt, welches Jugendlichen und jungen Erwachsenen zwischen 15 und 25 Jahren, unter Berücksichtigung ihrer Interessen und ihrer Fähigkeiten, eine intensive, individuelle Begleitung und Unterstützung anbietet. Ziel ist die schrittweise Erlangung der beruflichen Reife und daran anknüpfend, eine Integration in Ausbildung oder Beruf.

 

Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für 6 Feststellen sowie auf Honorar-, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

388.122,73 EUR

Eigenmittel

9.625,91 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

338.963,08 EUR

davon Personalkosten

232.230,27 EUR

H/M/BK/SK

106.732,81 EUR

Differenz

39.533,74 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem freien Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss. Der Differenzbetrag in Höhe von 39.533,74 EUR steht im ursächlichen Zusammenhang mit der vom Träger beantragten Feststellenerweiterung und dem sich daraus ergebenden Sachkostenanteil.

 

Die beantragte Feststellenerweiterung um einen Arbeitspädagogen konnte von Seiten der Verwaltung nicht befürwortet werden. Die Verwaltung verwies auf die Akquise geeigneter Kooperationspartner, vorrangig das Hansejobcenter, um einen gemeinsamen Beitrag für einen gelingenden Übergang junger Menschen von der Schule in Ausbildung/Beruf zu leisten. In anderen Jugendberufshilfeprojekten der Hansestadt Rostock wird eine derartige Kooperation schon erfolgreich praktiziert. Die Verwaltung bietet bezüglich des Austausches Unterstützung an. Der freie Träger hält den Antrag auf Feststellenerweiterung um einen Arbeitspädagogen aufrecht.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten, der Eigenanteil des Trägers beträgt 2,48% und der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 87,33% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                 Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)    

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36301.55512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

338.963,08 EUR

 

 

2017

36301.75512013

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

338.963,08 EUR

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen