Beschlussvorlage - 2016/BV/2161
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. - Jugendgarten "Alte Schmiede"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Vereinigte Bürgerinitiative Toitenwinkel e. V. für das Projekt Jugendgarten „Alte Schmiede“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12. 2017 in Höhe von 35.155,67 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit.
In der Arbeit mit den jungen Menschen werden Möglichkeiten aufgezeigt, wie sie zunehmend selbst Eigeninitiative zeigen und ihre Belange regeln, z. B. beim Finden von Praktikumsplätzen oder eines Berufswunsches. Besonders unter dem Aspekt der Interessenfindung und Partizipation wird eine wesentliche Voraussetzung für individuelles und soziales Lernen geschaffen. Ebenso sind präventive Angebote fester Bestandteil der Jugendsozialarbeit.
Der Zuschuss der Hansestadt Rostock für die Kinder-, Jugend- und sozialraumorientierte Arbeit wird für 0,5 Feststellen sowie Betriebs- und Sachkosten gewährt.
Des Weiteren werden 1,5 Feststellen Jugendsozialarbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert. Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in einer gesonderten Beschluss-vorlage zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte im Aufgabenfeld Jugendsozialarbeit dargestellt. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 50.155,67 Euro |
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Eigenmittel | 10.500,00 Euro |
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Drittmittel | 4.500,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 35.155,67 Euro |
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davon Personalkosten | 20.655,67 Euro |
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H/BK/SK | 14.500,00 Euro |
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Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugendsozialarbeit.
Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit betragen die Eigenmittel des Trägers insgesamt 7,98 %. und die Drittmittel 3,42 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 35.155,67 EUR |
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2017 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 35.155,67 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales.
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport