Informationsvorlage - 2016/IV/2160

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:

BV 2016/BV/2064

 

Mit der Informationsvorlage werden die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der WIR Wärme in Rostock Wohnanlagen GmbH zur Kenntnis gegeben.

 

Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 20.09.2016 im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 77 Absatz 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern mit Blick auf den Beschluss der Bürgerschaft der Hansestadt Rostock vom 07. September 2016 zur Gründung einer Tochtergesellschaft der WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH zur Umsetzung des Wärmecontractings im WIRO-Konzern und unter Berücksichtigung des überarbeitenden Gesellschaftsvertrages der WIR Wärme in Rostock Wohnanlagen GmbH keine Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht.

 

Die geforderten Änderungen im Gesellschaftsvertrages der WIR Wärme in Rostock Wohnanlagen GmbH betreffen insbesondere die Regelungen zum Aufsichtsrat. Es sollte extra im §§ 4 und 7 des Gesellschaftsvertrages fest geschrieben werden, dass: „Sofern die WIRO Wohnen in Rostock Wohnungsgesellschaft mbH nicht mehr Alleingesellschafter der Gesellschaft ist, wird ein Aufsichtsrat gegründet. Für die Gründung gelten die Vorschriften der Abs. 2 bis 10.“. Damit waren im § 16 Absatz 2, 6 und 7 weitere Ergänzungen bezüglich der Befugnisse des Aufsichtsrates erforderlich. Die Forderung der Rechtsaufsichtsbehörde entspricht den Interessen der Hansestadt Rostock.

 

Weiterhin ist im § 15 Absatz 4 neu geregelt, dass „Die Gesellschaft darf sich im Rahmen ihres Gesellschaftszweckes an einem anderen Unternehmen nur mit Zustimmung der Hansestadt Rostock beteiligen.“ Im Entwurf war die Beteiligung an anderen Unternehmen auf mehr als 20 % beschränkt.

 

Die Änderungen sind nicht wesentlich, so dass eine erneute Beschlussfassung durch die Bürgerschaft entsprechend § 22  Absatz 3 Punkt 10 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern nicht erforderlich ist.

 

 

 

 

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme der Änderungen.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.10.2016 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

09.11.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben