Beschlussvorlage - 2016/BV/2159

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rat und Tat e. V. für das Projekt „Que(e)rfeldein“ gemäß den §§ 1,11, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 32.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung der Hansestadt Rostock.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Das Projekt des Rat und Tat e. V. richtet sich an Kinder und Jugendliche, junge Erwachsene (unabhängig von Geschlecht, kulturellem Hintergrund und sexueller Orientierung), deren Eltern und Angehörige. Die Beratung nutzen vorrangig junge Menschen, die schwerpunktbezogene Fragen und Problemstellungen im Lebensalltag aufweisen und meist Entlastung wünschen. Die Themen sind umfangreich: z.B. Coming Out, Identifikation, gleichgeschlechtliche Lebensweise, Akzeptanz und Toleranz der Umwelt, Prävention und HIV/AIDS. Aufgabenschwerpunkte sind, neben der Beratung, die Stabilisierung von themenbezogenen Gruppenangeboten und die präventive Aufklärungsarbeit i. S. des § 14 SGB VIII an Schule in Projektform bzw. zu Veranstaltungen im Haus.

 

Der Fördervorschlag bezieht sich auf 0,75 Feststellen und projektbezogene Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

48.881,15 EUR

Eigenmittel

1.600,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

32.500,00 EUR

davon Personalkosten

28.600,00 EUR

und BK/SK

3.900,00 EUR

Differenz

14.781,15 EUR

 

Die finanziellen Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:

-          Absicherung der Beratungszeit für die Öffentlichkeit vor Ort in der Leonhardstr. 20,

-          Absicherung der gruppenbezogenen Projektarbeit und

-          Absicherung der projekt- und themenbezogenen Arbeit an Schulen bei Anforderung.

 

Der Antrag wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss und wurde zur Kenntnis genommen. Eine Antragskorrektur liegt der Verwaltung nicht vor. Die Differenz zur Antragstellung ergibt sich aus der Nichtanerkennung der vom Träger beantragten Erweiterung um eine zusätzliche männliche Kraft auf Honorarbasis und der damit verbundenen Kostensteigerung in den Sachausgaben.  In der Vergangenheit wurden die Projektinhalte mit Honorarkräften umgesetzt. In der Zusammenarbeit mit dem Träger wurde erkannt, dass ein ständiger Personalwechsel sich nicht vorteilhaft auf die Projektarbeit auswirkt. Seit 2016 ist eine Arbeitnehmerin mit 30 h angestellt. Ziel von Verwaltung und Träger ist, zunächst mit dieser personellen Ausstattung Kontinuität in das Projekt zu bekommen.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 3,72 % und der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 66,49 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

32.500,00

 

 

2017

36301.75512011

Leistungen

außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

32.500,00

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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Beschlüsse

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - geändert beschlossen

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rat und Tat e. V. für das Projekt „Que(e)rfeldein" gemäß den §§ 1,11, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 in Höhe von 32.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rat und Tat e. V. für das Projekt "Que(e)rfeldein" gemäß den §§ 1, 11, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 - 31.12.2017 in Höhe von 32.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zur Dezembersitzung des Jugendhilfeausschusses einen mit dem Träger abgestimmten Vorschlag zu unterbreiten, der eine zusätzliche männliche Kraft im Projekt ermöglicht. Als Deckungsquelle sollen die Klein- und Kurzprojekte in Anwendung kommen.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

11

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

x

Enthaltungen:

4

 

Abgelehnt