Beschlussvorlage - 2016/BV/2157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kulturnetzwerk e. V. für das Projekt „Medienmeister statt Medienopfer – mediale Herausforderungen beherrschen“ gemäß den §§ 1, 11 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 31.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 und 14 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der von der Verwaltung erarbeitete Vorschlag basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Dieses stadtweite Angebot hat sich sehr gut in der Hansestadt Rostock etabliert und wird sein Augenmerk zunehmend auch auf sozialraumbezogene Angebote, z.B. Stadtteil- und Begegnungszentren, richten.

 

Im Haushaltsjahr 2017 wird der Fokus im Projekt weiterhin auf die präventive, crossmediale Medienarbeit gelegt. Der freie Träger reagiert auf die Bedarfe junger Menschen und hat seine Angebotspalette erweitert. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung von medialen Gefahren und der Entwicklung von Gefahrenbewusstsein.

 

Weiterhin ist die politische Bildung von Jugendlichen und jungen Menschen im Fokus der Projektarbeit. Durch die professionelle Begleitung von Jugendlichen und jungen Menschen bei tagesaktuellen Berichterstattungen „On Air“ werden sie zur Selbstbestimmung, Mitverantwortung und sozialem Engagement angeregt. Zunehmend wird die Vernetzung mit anderen Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe auch sozialräumlich spürbar, im Besonderen mit den Stadtteil- und Begegnungszentren. 

 

Weiterhin absolvieren Jugendliche und junge Erwachsene, Schüler und Studenten Praktika im Projekt oder es finden projektgebundene Ganztagsschulangebote mit Schulen und Einrichtungen statt. Ziel ist es weiterhin, ehrenamtliches Engagement im Projekt zu fördern. 

 

Die Förderung des Projektes bezieht sich auf Ausgaben für eine 0,60 Feststelle sowie auf Honorar, Miet-, Betriebs- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

55.225,36 EUR

Eigenmittel

6.725,36 EUR

Drittmittel

17.000,00 EUR

Zuschuss HRO

   31.500,00 EUR

davon Personalkosten

19.000,00 EUR

H/M/BK/SK

12.500,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 12,18 %, der Anteil der Drittmittel 30,78% und der Anteil der Hansestadt Rostock 57,04 % gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

31.500,00€

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

31.500,00€

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen