Beschlussvorlage - 2016/BV/2156

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Frauen helfen Frauen e. V. für das Projekt „Fachberatungsstelle gegen sexualisierte Gewalt“ gemäß den §§ 1, 13 und 14 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 109.065,47 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 13 und 14 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Träger Frauen helfen Frauen e. V. unterstützt mit qualifizierten Beratungsangeboten psychisch, physisch oder sexuell misshandelte Kinder, Jugendliche und Erwachsene bei der Verarbeitung ihrer Situation und der Planung der weiteren Lebenskonzepte. Weiterhin wird den Betroffenen und deren Angehörige Hilfe zur Aufarbeitung der Gewalterfahrungen geboten. Der Träger leistet präventive Arbeit zur Gewaltverhinderung.

 

Die Beratungsstelle wird u. a. durch das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern, Leitstelle für Frauen und Gleichstellung, gefördert. Nur bei einer Mitfinanzierung durch die Hansestadt Rostock können Landesmittel bewilligt werden und damit dieses Angebot für die Stadt aufrechterhalten werden.

 

Die Förderung des Projektes erfolgt anteilig mit 1,81 (von 4) Feststellenanteilen, Miet- und Sachkosten.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock, stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

229.302,45 EUR

Eigenmittel

2.262,72 EUR

Drittmittel

117.974,26 EUR

Zuschuss HRO

109.065,47 EUR

davon Personalkosten

86.126,27 EUR

M /SK

22.939,20 EUR

 

Die finanziellen Mittel stehen für folgende Aufgabenschwerpunkte zur Verfügung:

-          Fortbildung in Kindertagesstätten und Schulen (Vermittlung von Grundlagenwissen zu sexualisierter Gewalt und Stärkung der Handlungskompetenzen im Umgang mit Verdachtsmomenten und erwiesenen Fällen sexualisierter Gewalt gegen Kinder),

-          Präventionsarbeit mit Kindern und Jugendlichen und der

-          Beratung von Kindern und Jugendlichen und deren Angehörige und Bezugspersonen im Kontext von sexualisierter Gewalt.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 3 % der geförderten Personalkosten. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 0,99%, der Anteil der Drittmittel 51,45% und der Anteil der Hansestadt Rostock beträgt 47,56% gegenüber den Gesamtausgaben im Projekt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                 Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

109.065,47  EUR

 

 

2017

36301.75512011

Leistungen

außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

109.065,47  EUR

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen