Beschlussvorlage - 2016/BV/2155

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Caritas Mecklenburg e. V. Kreisverband Rostock für das Projekt „Kontaktladen“ gemäß den §§ 1 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 75.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 13 SGB VIII.

 

Der Kontaktladen ist ein niedrigschwelliges Angebot für drogenkonsumierende und durch Drogenmissbrauch gefährdete junge Menschen und Erwachsene. Da die Schnittmenge der hier angesprochenen Menschen fließend ist und sich nach den jeweiligen Rechtskreisen kaum klare Grenzen ziehen lassen, ist mit dem freien Träger ein Konzept erarbeitet worden, dass die Adressaten im SGB VIII und XII anspricht. Das Projekt zählt zu den Angeboten der kommunalen Daseinsfürsorge und ist im Rahmen der Arbeit mit jungen Menschen Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Im Rahmen der Drogenhilfe (Mehrfachabhängige mit erheblichen sozialen, psychischen und gesundheitlichen Schädigungen) steht hier u. a. ein Aufenthaltsort für die Zielgruppe der Drogenabhängigen und durch Drogenmissbrauch Gefährdete unter 27 Jahren zur Verfügung. Hier werden allgemeine Hilfen zum Leben angeboten, um auf eine Verbesserung der Lebenssituation und der Gesunderhaltung der Betroffenen hinzuwirken. Es werden gezielte Angebote im Freizeitbereich unterbreitet.

 

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Erweiterung der aufsuchenden Straßenarbeit – Streetwork, auf das gesamte Stadtgebiet, in Abhängigkeit der Bedarfslage und nach Abstimmung mit den Akteuren in den jeweiligen Sozialräumen. Zumeist erfolgt die Kontaktaufnahme dadurch zu Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die bisher keinen Kontakt zu Beratungsstellen oder anderen Einrichtungen der Suchtkrankenhilfe gehabt haben. Im Vordergrund steht die Vermeidung von Verelendungstendenzen und von Beschaffungskriminalität.

 

Mit dem Kontaktladen und der aufsuchenden Sozialarbeit steht in der Hansestadt Rostock ein einmaliges Angebot zur Verfügung, dass den Bedürfnissen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen an dieser Stelle besonders gerecht wird und oft die einzige Möglichkeit ist, ihnen weiterführende Hilfen nahe zu bringen.

 

Das Projekt wird gemeinsam mit dem Gesundheitsamt fachlich begleitet und durch dieses finanziell bezuschusst. Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

120.738,16 EUR

Eigenmittel

15.738,16 EUR

Zuschuss HRO (Amt 53)

30.000,00 EUR

Zuschuss HRO (Amt 50)

75.000,00 EUR

davon Personalkosten

64.125,00 EUR

BK/SK

10.875,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung von Verwaltungs-kosten erfolgt in Höhe von max. 3,0% des bewilligten Personalkostenzuschusses. Der Eigenanteil des Trägers beträgt 13,03 %.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                 Bezeichnung: Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36301.55512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

75.000,00

 

 

2017

36301.75512011

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

75.000,00

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen