Beschlussvorlage - 2016/BV/2154

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Förderverein Jugendschiff LIKEDEELER e. V. für das Projekt „Maritime Kinder- und Jugendarbeit“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 117.180,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der  Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es handelt sich um ein stadtweites Angebot.

 

Der Förderverein Jugendschiff LIKEDEELER e. V. bietet offene Kinder- und Jugendarbeit auf maritimem Gebiet an. Durch dieses niedrigschwellige Angebot haben Kinder und Jugend-liche die Möglichkeit, sich freiwillig, selbstbestimmt sowie in Gruppenstrukturen mit maritimen Themen auseinander zu setzen. Die Arbeit findet auf dem Schiff und im vereinseigenen Haus „Störtebeker“ statt.

Das dem Amt für Jugend und Soziales vorliegende Teilkonzept für das offene Angebot der „maritimen Kinder- und Jugendarbeit“ der Gesamtkonzeption des Fördervereins Jugendschiff LIKEDEELER e.V. wurde grundsätzlich als förderwürdig eingeschätzt. Das Angebot ist erhaltenswert und befindet sich in einem positiven Entwicklungsprozess. Es sind bereits Netzwerke zu den Stadtteil- und Begegnungszentren und fachbezogenen Arbeitsgremien entstanden, die es zukünftig ermöglichen, mehr Kinder und Jugendliche für die maritime Arbeit zu begeistern. Die Verwaltung positioniert sich positiv zum Erhalt des Projektes der „maritimen Kinder- und Jugendarbeit“ mit den inhaltlichen Schwerpunkten:

-          offener Treff,

-          Arbeitsgemeinschaften wie Seemannschaft, junge Seeleute, maritim-kreatives Basteln,

-          offene Ferienangebote, inkl. Tagesprogramm,

-          thematische Familienwochenenden und

-          saisonale Höhepunkte für Kinder, Jugendliche und deren Familien.

 

Die Förderung der Hansestadt Rostock im Haushaltsjahr 2017 stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

151.301,67 EUR

Eigenmittel

34.121,55 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

117.180,00 EUR

davon Personalkosten (1,375 FS)

49.651,88 EUR

H/M/BK/SK

67.528,12 EUR

Differenz

0,12 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Förderung von Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von max. 3,0% des bewilligten Personalkostenzuschusses der Hansestadt Rostock.

 

In der Finanzierung des offenen Angebotes der „maritimen Kinder- und Jugendarbeit“ spiegeln sich auch die laufenden Kosten zur Betreibung des Schiffes (z. B. Personalkosten Techniker, Koch, Liegeplatzgebühren, Kosten für Heizöl/ Fernwärme, Betriebsnebenkosten, Wachdienste, Werterhaltung, Versicherungen) wieder. Das Schiff, die fahrenden Einheiten und das Vereinsgelände werden ganzjährig vorgehalten und müssen auch in den Wintermonaten, unabhängig von der Frequentierung der Angebote (hier auch Schullandheim, Wirtschaftsbetrieb), technische Grunderfordernisse erfüllen und personell abgesichert sein.

 

Der Prozess der ämterübergreifenden Klärung zur grundlegenden Nutzung und Finanzierung des Schiffes nach dem notwendigen Werftaufenthalt ist noch nicht abgeschlossen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

117.180,00

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

117.180,00

                                                                                                                                                         

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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