Beschlussvorlage - 2016/BV/2153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers       SBZ Südstadt/Biestow gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017-  31.12.2017 in Höhe von 218.782,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch die Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

Das Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow ist ein Ort der Kommunikation und der Begegnung und stellt so einen wichtigen Anlauf- und auch Koordinierungspunkt im Sozialraum dar. Es bietet Menschen jeden Alters, insbesondere den Kindern und Jugendlichen, die Möglichkeit, vielfältige Angebote zu nutzen und sich mit ihren Fähigkeiten und auch Fertigkeiten aktiv in die Gestaltung der Angebotspalette einzubringen. Einen besonderen Schwerpunkt bildet u. a. die Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule. 

Die Kernaufgaben des Stadtteil- und Begegnungszentrums liegen im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit,  der Jugendsozialarbeit und der Schulsozialarbeit sowie der sozialräumlichen Arbeit.

 

Auf der Grundlage des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren in der Hansestadt Rostock, der vorliegenden Antragstellung und der aussagekräftigen Begründung  des freien Trägers schätzt die Verwaltung ein, die beantragte Stellenerweiterung um 0,25 Feststellen zu berücksichtigen.

 

Der Zuschuss der Hansestadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungszentrum Südstadt/Biestow  wird somit für 2,5 Feststellen sowie Miete, Honorare, Betriebs- und Sachkosten gewährt. Für den zweiten Standort des Stadtteil- und Begegnungszentrums in der Ziolkowskistraße werden die Miet- und Betriebsausgaben, auf Grund der punktuell kommerziellen Nutzung, max. in Höhe von 75 % der tatsächlichen Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt.

 

Des Weiteren werden 1,75 Feststellen Jugendsozialarbeit und 1 Feststelle Schulsozialarbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert.  Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Finanzierung dieses Projektes stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

245.581,75 Euro

Eigenmittel

24.560,00 Euro

Drittmittel

2.239,75 Euro

Zuschuss der HRO

218.782,00 Euro

davon Personalkosten

140.162,19 Euro

H/M/BK/SK

78.619,81 Euro

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die beantragten Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig  anerkannt.  Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Südstadt/Biestow, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit betragen die Eigenmittel des Trägers insgesamt  7,5 % und die Drittmittel 0,7 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                              Bezeichnung: Jugendarbeit (§§11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

218.782,00 EUR

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

218.782,00 EUR

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

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