Beschlussvorlage - 2016/BV/2150

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Institut Lernen und Leben e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Evershagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 216.691,04 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und  der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Das Stadtteil- und Begegnungszentrum ist ein fester Bestandteil und etablierter Treffpunkt für die Bürger und Bürgerinnen im Stadtteil Evershagen. Insbesondere die Kinder und jugendlichen Heranwachsenden stehen im Mittelpunkt der Arbeit. Durch die Fortschreibung der Kooperationsvereinbarung mit dem Träger Jugendwohnen Hansestadt Rostock e. V. und seinem Projekt „Jugendclub Pablo Neruda“ soll die Zusammenarbeit im Sozialraum Evershagen intensiviert werden, so dass die Aufgabenstellungen in hoher Qualität und bedarfsorientiert erfüllt werden können. Neben alters- und zielgruppenspezifischen Angeboten gibt es zahlreiche Themen, die  verschiedene Generationen und Menschen mit unterschiedlichem soziokulturellem Hintergrund aktivieren und beteiligen.  

 

Der Zuschuss der Hansestadt Rostock für das  Stadtteil- und Begegnungszentrum wird für 2,5 Feststellen sowie Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 1 Feststelle Jugendsozialarbeit und 2 Feststellen Schulsozialarbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert.  Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulsozialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

248.052,66 Euro

Eigenmittel

31.361,62 Euro

Drittmittel

0,00 Euro

Zuschuss der HRO

216.691,04 Euro

davon Personalkosten

106.122,16 Euro

M/BK/SK

110.568,88 Euro

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die beantragten Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Evershagen, inklusive der geförderten Stellen für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen im Rahmen der Jugend- und Schulsozialarbeit betragen die Eigenmittel des Trägers insgesamt  10 %.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                              Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                         

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

216.691,04

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

216.691,04

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen