Beschlussvorlage - 2016/BV/2149

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Kolping Initiative M-V gGmbH für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lichtenhagen“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 246.018,76 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Angebotsstruktur des Stadtteil- und Begegnungszentrums gestaltet sich breit gefächert, um den vielfältigen Interessen der Besucher gerecht zu werden. Dabei stehen, neben der sozialräumlichen Arbeit, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Jugend-  und Schulsozialarbeit an vorderster Stelle. Aktuelle Bedarfe und veränderte Problemlagen berücksichtigt der freie Träger in der pädagogischen Ausrichtung seiner Angebote. Eine wichtige Hauptaufgabe des Stadtteil- und Begegnungszentrums besteht in der sozialpädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen und deren Familien im Sozialraum. Der Zuschuss der Hansestadt Rostock für das Stadtteil- und Begegnungs-zentrum Lichtenhagen wird für 2,0 Feststellen sowie Honorare, Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 3,0 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,625 Feststellen Schulsozialarbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert.  Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulso-zialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

296.235,51 Euro

Eigenmittel

50.216,75 Euro

Drittmittel

0,00 Euro

Zuschuss der HRO

246.018,76 Euro

davon Personalkosten

108.304,95 Euro

H/M/BK/SK

137.713,81 Euro

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die beantragten Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig  anerkannt.  Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Lichtenhagen, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit betragen die Eigenmittel des Trägers insgesamt  11,93 %, die Drittmittel 0,49 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)                 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

246.018,76

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

246.018,76

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

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Beschlüsse

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen