Beschlussvorlage - 2016/BV/2148
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 12 SGB VIII - Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. - "Jugendinitiative Outsider"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. für das Projekt „Jugendinitiative Outsider“ gemäß den §§ 1, 11 und 12 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 28.800,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 12 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Die Jugendeinrichtung „Outsider“ wird seit dem 01.05.2004 von einer Jugendinitiative geführt. Seit Januar 2013 hat der Volkssolidarität Kreisverband Rostock-Stadt e. V. die haushaltsrechtliche Bearbeitung sowie die fachliche Begleitung und Anleitung der Jugendinitiative übernommen. Mit diesem Angebot existiert ein lebensnahes und verantwortungsbewusstes Agieren junger Menschen in der Hansestadt Rostock. Die Jugendinitiative ist sich ihrer stadtteilpolitischen Verantwortung bewusst, indem zuverlässig fest verankerte und etablierte Aktionen für den Sozialraum angeboten werden. Die Zielgruppe sind insbesondere Jugendliche im Alter von 14 bis 27 Jahren. Der Klubrat vertritt die Interessen der Jugendlichen. Das Projekt wird mit Miet-, Betriebs- und Sachkosten gefördert.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 29.200,00 Euro |
Eigenmittel | 400,00 Euro |
Drittmittel | 0,00 Euro |
Zuschuss der HRO | 28.800,00 Euro |
davon Personalkosten | 0,00 Euro |
M/BK/SK | 28.800,00 Euro |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag der Verwaltung entspricht der Antragstellung des Trägers. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 1,37 %.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 28.800,00 EUR |
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2017 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 28.800,00 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales.
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport