Beschlussvorlage - 2016/BV/2147
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII - IN VIA Rostock e. V. - "Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein - Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 - 2020"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers IN VIA Rostock e. V. für das Projekt „Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein – Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus 2017 -2020“ gemäß den §§ 1, 11 bis 14, 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 10.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Seit 2006 wurde IN VIA Rostock e. V. mit dem Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum Lütten-Klein – Mehrgenerationenhaus aus dem Aktionsprogramm Mehrgenerationshäuser II gefördert. Im Anschluss an dieses Aktionsprogramm startet ab 01.01.2017 das „Bundes-programm Mehrgenerationenhaus 2017 - 2020“. Grundlage hierfür bildet die Rahmenvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, den zuständigen Fachressorts der Länder sowie den Kommunalen Spitzenverbänden zur nachhaltigen Sicherung und Weiterentwicklung der auch mit Bundesmitteln geförderten Mehrgenerationenhäuser und der Förderrichtlinie Bundes-programm Mehrgenerationenhaus.
Auf der Grundlage des zweistufigen Verfahrens (Interessenbekundungs- und Antrags-verfahren) erfolgte durch IN VIA Rostock e. V. die Antragstellung. Eine jährliche kommunale Kofinanzierung in Höhe von 10.000 Euro ist Voraussetzung für die Bewilligung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 40.030,04 Euro |
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Eigenmittel | 30,04 Euro |
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Drittmittel | 30.000,00 Euro |
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Zuschuss der HRO | 10.000,00 Euro |
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davon SK | 10.000,00 Euro |
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Die Zuwendung aus Mitteln des Bundes erfolgt in Höhe von 30.000,00 Euro (74,94%).Der Anteil der finanziellen Kofinanzierung (Mitfinanzierungspflicht) beträgt 10.000,00 Euro (24,98%).
Eine Förderung der Verwaltungskosten wird in Höhe von max. 1,5 % des Zuschusses der Hansestadt Rostock gewährt. Der Fördervorschlag entspricht der Antragstellung des Trägers und wird für Sachkosten verwandt.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 36200.54190024 | Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgenerationen-haus II (IN VIA) |
| 10.000,00 EUR |
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2017 | 36200.74190024 | Zuschüsse an Verbände und Vereine – Mehrgenerationen-haus II (IN VIA) |
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| 10.000,00 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales.
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport