Beschlussvorlage - 2016/BV/2145
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1 und 11 SGB VIII - Fischkutter-Jugendbegegnungsstätte e. V. - "Offene Kinder- und Jugendarbeit im Fischkutter"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 24.10.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt (vor 31.10.2018)
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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01.11.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Fischkutter – Jugendbegegnungsstätte e. V. für das Projekt „Offene Kinder- und Jugendarbeit im Fischkutter“ gemäß den §§ 1 und11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017– 31.12.2017 in Höhe von 8.500,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.
Beschlussvorschriften:
§§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
Sachverhalt:
Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.
Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Der Träger erbringt ein Leistungsangebot in den Sozialräumen Toitenwinkel, Gehlsdorf und Dierkow. Das Projekt stellt eine zielgruppenspezifische Ergänzung zu den vorhandenen sozialräumlichen Angeboten dar. Insbesondere werden im Rahmen offener Freizeitangebote sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche betreut.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:
Gesamtkosten | 13.700,00 EUR |
Eigenmittel | 5.200,00 EUR |
Drittmittel | 0,00 EUR |
Zuschuss HRO | 8.500,00 EUR |
davon Personalkosten | 0,00 EUR |
M/BK/SK | 8.500,00 EUR |
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungs-kosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 37,95%.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt : 36200 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§11, 12, SGB VIII)
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2017 | 36200.54190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
| 8.500,00 EUR |
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2017 | 36200.74190020 | Zuschüsse an Verbände und Vereine |
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| 8.500,00 EUR |
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.
Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:
liegen nicht vor.
werden nachfolgend angegeben
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:
Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales.
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport