Beschlussvorlage - 2016/BV/2144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugendkirche Rostock für das Projekt „Jugendarbeit/Partizipation und bürgerschaftliches Engagement“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 7.400,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Die Jugendkirche Rostock ist eine Einrichtung des Kirchenkreises Mecklenburg/ der Propstei Rostock mit Wirkungsgrad auf dem Territorium der Hansestadt Rostock. Die Rechtsform begründet sich als Körperschaft öffentlichen Rechts.

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der              §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Jugendkirche Rostock arbeitet überkonfessionell und ist offen für alle Kinder und Jugendlichen der Stadt, gleich welcher Herkunft und Weltanschauung. Im Bereich der evangelischen Kirche werden Angebote wie Jugendfreizeiten, Jugendtreffen, Schulungen und Begleitung ehrenamtlicher Jugendlicher, Beratung und Projekte der außerschulischen Jugendbildung durchgeführt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

13.400,00 EUR

Eigenmittel

6.000,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

7.400,00 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

7.400,00 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 44,77 %.

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                              Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

7.400,00 EUR

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

7.400,00 EUR

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen