Beschlussvorlage - 2016/BV/2142

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Jugend-, Sprach- und Begegnungszentrum M-V e. V. für das Projekt „Integrationsfördernde Schulsozialarbeit an Grundschulen der HRO mit hohem Anteil an Migrantenkindern “ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 7.273,44 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der Qualitätsstandards für Schulsozialarbeit.

 

Die sozialpädagogische Beratung und Begleitung der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Familien stehen im Mittelpunkt. Die zielgruppenspezifische Ausrichtung ist in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt erfolgt und an Schwerpunktschulen im Bereich Grundschulen organisiert. Dabei sind als wesentliche Schwerpunkte der Arbeit zu nennen:

 

-         das akzeptierende Miteinander der Kinder und Jugendlichen im schulischen Kontext zu begleiten, z.B. durch Projektarbeit und Beratungsgespräche,

-         das schulische Lernen der Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund positiv zu beeinflussen,

-         Eltern der Kinder und Jugendlichen zur besseren Übernahme elterlicher Verant-          wortung zu begleiten und 

-         die aktive Unterstützung des Arbeitsfeldes Schulsozialarbeit vor Ort bezogen auf die Sensibilisierung zum Thema „Migration“ und pädagogischer Themen.

 

Der Zuschuss der Hansestadt Rostock wird für Miete und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 1,5 Feststellen Schulsozialarbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert.  Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in der gesonderten Beschlussvorlage zur Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte des Aufgabenfeldes Schulsozial-arbeit dargestellt. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

8.647,12 Euro

 

Eigenmittel

1.373,68 Euro

 

Drittmittel

0 Euro

 

Zuschuss der HRO

            7.273,44 Euro

 

davon     M/SK

7.273,44 Euro

 

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten der Fachkräfte der Schulsozialarbeit. Der Fördervorschlag der Verwaltung entspricht der Antragstellung.

 

Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtausgaben des Projektes beträgt 15,89 %.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                               Bezeichnung:  Schul- u. Jugendsozialarbeit (§ 13 SGB VIII)

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

7.273,44 EUR

 

 

2017

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozial-arbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

7.273,44 EUR

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

 

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen