Beschlussvorlage - 2016/BV/2141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWO Sozialdienst Rostock gGmbH für das Projekt Stadtteil- und Begegnungszentrum „Börgerhus“ Groß-Klein gemäß den §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII für den Zeitraum 01.01. 2017 – 31.12.2017 in Höhe von 296.000,00 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 bis 14 und 16 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseins-vorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock, des Rahmenkonzeptes für Stadtteil- und Begegnungszentren der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards für die offene Kinder- und Jugendarbeit.

 

In der Verbindung der Jugend-, Sozial- und Gemeinwesenarbeit im Sozialraum Groß-Klein werden im Stadtteil- und Begegnungszentrum unterschiedliche Ziel- und Altersgruppen angesprochen und insgesamt auf die Öffnung für alle Bürger wert gelegt. Die pädagogische Schwerpunktsetzung liegt darin, im Besonderen Kindern und Jugendlichen einen Rahmen zu bieten, in dem sie sich zwanglos treffen, soziale Kontakte aufbauen und pflegen sowie ihre Freizeit nach ihren Bedürfnissen und Interessen vorwiegend eigenverantwortlich sinnvoll gestalten und verbringen können. Darüber hinaus liegt das Bestreben in der Vermittlung von zum Teil elementaren Schlüsselqualifikationen zur Stärkung persönlicher und sozialer Kom-petenzen. In diesem Zusammenhang hat die AWO gGmbH durch ihren Antrag signalisiert, dass innerhalb der Struktur und der inhaltlichen Ausgestaltung im Stadtteil- und Begegnungszentrum veränderte Schwerpunktsetzungen notwendig sind. Im Besonderen soll eine sinnstiftende Verknüpfung in der Kinder- und Jugendarbeit durch intensivierte Projekt- und Familienarbeit gelingen. Die Begründung des freien Trägers zur Erlangung weiterer Synergieeffekte für die Kinder- und Jugendarbeit ist für die Verwaltung plausibel.

 

Die Verwaltung stimmt dem Antrag des freien Trägers zu, innerhalb der bestehenden Personalstruktur für eine Feststelle eine veränderte Schwerpunktsetzung in der Jugendarbeit vorzunehmen und in besonderer Weise für die Projektarbeit und Familienarbeit einzusetzen.

 

Der Zuschuss der Hansestadt Rostock für das  Stadtteil- und Begegnungszentrum wird für 2,75 Feststellen sowie Miete, Betriebs- und Sachkosten gewährt.

 

Des Weiteren werden 1,875 Feststellen Jugendsozialarbeit und 2,0 Feststellen Schulsozialarbeit aus kommunalen Mitteln bzw. ESF-Mitteln im Rahmen der „Förderung von Personalkostenzuschüssen für Fachkräfte der Jugendsozial- und Schulsozialarbeit auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 – 2020“ gefördert.  Die Finanzierung dieser Personalstellen wird in den gesonderten Beschlussvorlagen zur Förderung von Personal-kostenzuschüssen für Fachkräfte in den Aufgabenfeldern Jugendsozialarbeit und Schulso-zialarbeit dargestellt. Näheres wird in den Zuwendungsbescheiden geregelt.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich zurzeit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

338.251,90 Euro

 

Eigenmittel

25.452,89 Euro

 

Drittmittel

5.220,00 Euro

 

Zuschuss der HRO

       296.000,00 Euro

 

davon Personalkosten

128.167,99 Euro

 

M/BK/SK

167.832,01 Euro

 

Differenz

11.579,01 Euro

 

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht nicht dem beantragten Zuschuss und verringert sich um 11.579,01 Euro. Der Vorschlag wurde vom Träger zur Kenntnis genommen.

 

Die Differenz zwischen der Antragstellung und dem Fördervorschlag der Verwaltung steht im Zusammenhang mit der Reduzierung der beantragten Personalkosten. Die prüffähigen Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass Verträge für die Altersvorsorge und/oder für die vermögenswirksamen Leistungen abgeschlossen wurden, sind nicht erbracht worden. Der Träger hat diese finanziellen Mittel in Höhe von 2.066,91 Euro vorbehaltlich eines Abschlusses für die Mitarbeiter beantragt. Diese Möglichkeiten sind durch den Tarifvertrag gegeben.

 

Im Zusammenhang mit der Reduzierung der Personalkosten ergeben sich auch Verringerungen der Verwaltungskosten.

 

Im Rahmen der Antragsprüfung im Sachkostenbereich zu den Einzelansätzen fanden, abweichend von der Antragsstellung, die Positionen sonstiger Personalaufwand (-7.512,10 Euro) und Supervision / Fortbildung / Reisekosten (-2.000,00 Euro) nicht in der beantragten Höhe Berücksichtigung und es reduzieren sich die Kosten um 9.512,10 Euro. Den beantragten Steigerungen konnte, auch nach den dargelegten Argumenten, nicht voll umfänglich entsprochen werden.

 

Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt max. in Höhe von 5 % der geförderten Personalkosten des Stadtteil- und Begegnungszentrums Groß Klein, inklusive der geförderten Stellen im Rahmen der Förderung für Fachkräfte der Jugend- und Schulsozialarbeit. Unter Berücksichtigung der Personalaufwendungen im Rahmen der Jugendsozialarbeit betragen die Eigenmittel des Trägers insgesamt 5,98 % und die Drittmittel 1,54 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                 Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

296.000,00

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

    296.000,00

 

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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