Beschlussvorlage - 2016/BV/2135

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers AWIRO e. V. für das Projekt „Jugendbegegnungsstätte Café Median“ gemäß den §§ 1 und 11 SGB VIII für den Zeitraum 01.01.2017 – 31.12.2017 in Höhe von 19.079,08 Euro, vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bürgerschaft und der Genehmigung des Haushaltes der Hansestadt Rostock für das Haushaltsjahr 2017 durch die Rechtsaufsichtsbehörde.

 

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1 und 11 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge und ist Bestandteil der Jugendhilfeplanung.

 

Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Trägern der freien Jugendhilfe in der Hansestadt Rostock und der fachlichen Standards der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

 

Die Jugendbegegnungsstätte „Median“ ist ein selbstverwaltetes auf die Sozialräume KTV und Stadtmitte bezogenes Angebot. Die außerschulische politische Bildung ist ein Bestandteil des Projektes. Es besteht eine Kooperation zum Verein Soziale Bildung e. V., zum Beispiel um Bildungsveranstaltungen durchzuführen. Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen steht hier im Vordergrund.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich wie folgt dar:

Gesamtkosten

21.379,08 EUR

Eigenmittel

2.300,00 EUR

Drittmittel

0,00 EUR

Zuschuss HRO

19.079,08 EUR

davon Personalkosten

0,00 EUR

H/M/BK/SK

19.079,08 EUR

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss. Eine Förderung der Verwaltungskosten erfolgt in Höhe von 1,5 % der Zuwendungssumme. Der Eigenanteil des Trägers zu den Gesamtkosten beträgt 10,75 %.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36200                                             Bezeichnung: Jugendarbeit (§§ 11, 12 SGB VIII)

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2017

 

36200.54190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

19.079,08 EUR

 

 

2017

36200.74190020

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

19.079,08 EUR

 

              Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff.

             

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

              liegen nicht vor.

 

              werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 ff. und beeinflussen damit nicht negativ die HASIKO-Maßnahme 2015/1.04 – Reduzierung der Aufwendungen/Auszahlungen im Bereich Jugend und Soziales. 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

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Beschlüsse

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01.11.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen