Beschlussvorlage - 2016/BV/2094

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Zustimmung zur Leistung von außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von
26.554,35 EUR im Teilhaushalt 37 für die Investitionsmaßnahme 3712601201600399 Lichtsignalanlage für die Feuerwache 1, Pos. 2, Produktkonto 12601.78532000 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) – Infrastrukturvermögen wird erteilt.

 

Die Deckung erfolgt in Höhe von 26.554,35 EUR aus dem TH 37 durch die Investitionsmaßnahme 3712601201200799 BOS-Digitalfunk inkl. Anbindung an die Leitstelle, Pos. 2, Produktkonto 12601.78571000 Auszahlungen für bewegliche Sachen des Anlagevermögens über der Wertgrenze von 410 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Kommunalverfassung M-V, § 6 (4) Pkt. 2 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

keine

 

 

Sachverhalt:

Die Entscheidung zur Bewilligung der Mittel für die Auszahlung innerhalb des Teilhaushaltes 37 ist dringend erforderlich, da mit dem Ausbau der Kreuzung Erich-Schlesinger-Str. / Albert-Einstein-Str. zu einem Kreisverkehr die bisherige Lichtsignalanlage für die Alarmausfahrt der Fahrzeuge des Brandschutz- und Rettungsamtes Rostock neu verlegt werden musste.

 

 

Die vorhandene Anlage wurde vor 40 Jahren mit dem Neubau der Feuerwache installiert. Ein Umbau war nicht mehr möglich, da bedingt durch die lange Nutzungsdauer Ersatzteile und Einzelteile nicht mehr vorhanden sind.

Außerdem sind die Steueranlagen den Anforderungen an die modernste Rechentechnik und Verbindungen an den Server der Leitstelle des Amtes angepasst.

 

unvorhersehbar:

Der Umbau der Kreuzung Erich-Schlesinger-Str. / Albert-Einstein-Str. zu einem Kreisverkehr wurde in die Bauvorhaben des Tief- und Hafenbauamtes für das Jahr 2016 aufgenommen. Die Neuinstallation der Lichtsignalanlage war zu diesem Zeitpunkt nicht vorhersehbar, da von einer Anpassung der vorhandenen Anlage ausgegangen wurde.

 

unabweisbar:

Im Fall eines Einsatzes und dem damit verbundenen Ausrücken von Fahrzeugen des Brandschutz- und Rettungsamtes ist der fließende Verkehr im Bereich der Feuer- und Rettungswache sofort zu unterbrechen, um ein störungs- und unfallfreies Ausfahren auf die Erich-Schlesinger-Straße zu ermöglichen.

Zu diesem Zweck sind die Lichtsignalanlagen im Umkreis der Hauptwache in der Südstadt zur Alarmierung mit der Leitstelle verbunden.

Eine störungsfreie Funktion ist zwingend notwendig. Dazu werden die Anlagen von der Stadtwerke Rostock AG ständig überprüft und gewartet.

Der Neubau ist aufgrund der langen Betriebszeit über 40 Jahre unabweisbar.

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

37

Brandschutz- und Rettungsamt

Produkt

12601

Brandschutz

 

Produktkonto:

Finanzhaushalt

78532001

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) - Tiefbau In-frastrukturvermögen - zweckgebunden

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

3712601201600399

Lichtsignalanlage für die Feuerwache 1 Erich-Schlesinger-Str.

Investitionsposition

2

Geleistete Anzahlungen für Anlagen im Bau - Tiefbau

 

4

Lichtsignalanlagen

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in UR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

0,00

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

0,00

0,00

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

0,00

26.554,35

davon:

      Haushaltsüberschreitung netto

 

 

 

 

      Haushaltsüberschreitung abzugsfähige Vorsteuer

 

 

 

 

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

0,00

26.554,35

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen

 

unabweisbar:

Ein gefahrloses Ausfahren von Einsatzfahrzeugen im Alarmfall muss gewährleistet werden.

Das erfolgt über Alarmschaltung von Lichtsignalanlagen im Umkreis von Feuer- und Rettungswachen.

Die Funktionsfähigkeit ist zu jeder Zeit sicherzustellen, sei es durch Wartungsmaßnahmen oder gegebenenfalls durch Neubau. Die Lichtsignalanlage in der Feuerwache 1 in der Erich-Schlesinger-Str. wurde mit dem Bau der Feuerwache in den 80er Jahren installiert.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sind keine Ersatzteile oder andere Ausrüstungsgegenstände mehr vorhanden, um einen Umbau vornehmen zu können.

 

unvorhersehbar:

Mit der Planung des Umbaus der Kreuzung Erich-Schlesinger-Str./ Albert-Einstein-Str. zu einem Kreisverkehr wurde die Installation der Lichtsignalanlage nicht in die Finanzierung der eigentlichen Straßenbauarbeiten einbezogen. Für den Zweck der Lenkung des normalen Straßenverkehrs ist die Installation einer solchen Anlage belanglos, da der Kreisverkehr dieser Anforderung nachkommt.

Die Lichtsignalanlage dient ausschließlich der Absicherung der Ausfahrt von Einsatzfahrzeugen im Alarmfall. Damit sind die finanziellen Mittel durch das Brandschutz- und Rettungsamt zu tragen.

  1. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

37

Brandschutz- und Rettungsamt

Produkt

12601

Brandschutz

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

 

 

Finanzhaushalt

23316620

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom Land

 

Investitionstätigkeit:

Investitionsmaßnahme

3712601201200799

BOS-Digitalfunkgeräte inkl. Anbindung an die Leitstelle

Investitionsposition

6

Anzahlungen auf Investitionszuwendungen

 

 

 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

0,00

928.995,59

bisherige bereitgestellt Mittel für andere Teilhaushalte/Produkte

./.

0,00

0,00

bisher angeordnete Mittel für o.g. Haushaltsansatz             

./.

0,00

36.334,27

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

=

0,00

892.661,32

als Deckungsquelle eingesetzt

 

0,00

    26.554,35


Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

Durch das Land Mecklenburg-Vorpommern wurden für die Einführung des BOS-Digitalfunks für alle Einsatzfahrzeuge des Brandschutzes, Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes seit 2004 jährlich Zuweisungen nach § 25 Absatz 3 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG M-V) vorgenommen. Mit dem Zuweisungsbescheid wird ausdrücklich betont, dass bei Erfüllung des Zweckes Einführung BOS-Digitalfunk die Beträge für Investitionen im Bereich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes nach Maßgaben der Brandschutz-Förderrichtlinie M-V zu verwenden sind.

Durch das Brandschutz- und Rettungsamt Rostock sind die Aufgaben zur Umstellung auf den BOS-Digitalfunk im Wesentlichen abgeschlossen.

Damit können Mittel aus dem Teilhaushalt 37, zu dem die Maßnahmen 3712601201200799 BOS Digitalfunk inkl. Anbindung an die Leitstelle gehört, für investive Auszahlungen eingesetzt werden.

Die Neuinstallation der Lichtsignalanlage Erich-Schlesinger-Str. ist eine zwingend notwendige investive Maßnahme, um die Aufgaben des Brand- und Katastrophenschutzes absichern zu können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 37

Produkt:        12601                                                                   Bezeichnung: Brandschutz

Investitionsmaßnahme Nr.: 3712601201600399              Bezeichnung: Lichtsignalanlage für die

                                                                                 Feuerwache 1 Erich-Schlesinger-Str.

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Aus-zahlungen

2016

12601.78532000 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten)

0

0

0

26.554,35

 

 

 

 

 

 

 

Investitionsmaßnahme Nr.: 3712601201200799              Bezeichnung: BOS-Digitalfunkgeräte inkl.

                                                                                 Anbindung an die Leitstelle

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ansparung

Aus-zahlungen

2016

12601.233166200 Anzahlungen auf Investitionszuwendungen vom öffentlichen Bereich vom Land

0

0

1.368.130,03

26.554,35

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: keinen

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

Erweitern

03.11.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

22.11.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen