Änderungsantrag - 2016/BV/2064-06 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird im Gesellschaftsvertrag geändert:

 

Der Gesellschaftsvertrag wird in § 2 um folgenden Punkt ergänzt.

 

(5) Die Gesellschaft tritt nicht in Konkurrenz zu Angeboten der Stadtwerke im Bereich Fernwärme. Einzige Ausnahme sind Wärmeerzeugungsanlagen auf Basis von regenerativen Energien

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Sachverhalt:

 

Zur Erfüllung des im April 2014 durch die Bürgerschaft beschlossenen Klimaschutzkonzeptes ist die 80 % Anschlussquote nur zu erreichen, wenn Mehrfamilienhäuser bis spätestens 2050 fast vollständig an die Fernwärme angebunden werden.

Das Klimaschutzkonzept bildet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, ohne den erhebliche Schäden und Kosten auf die Hansestadt Rostock zukommen werden.

Der Gesellschaft soll mit der Ausnahme die Möglichkeit gegeben werden, parallel zur Fernwärme zusätzliche Beiträge zum Klimaschutz beizutragen.

 

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt