Änderungsantrag - 2016/BV/2064-04 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlusstext wird ergänzt:

Es wird ein weiterer Punkt angefügt:

 

Die Tätigkeit der Gesellschaft muss darauf gerichtet sein, das Klimaschutzkonzept der Hansestadt Rostock und insbesondere das beschlossene Ziel der Hansestadt Rostock für den Ausbau der Fernwärme aktiv zu unterstützen: Maßnahme EV1 des Klimaschutzkonzeptes sieht einen Ausbau der Anschluss- und Versorgungsquote mit Fernwärme im Wohnungsbau auf insgesamt 80% Anschlussquote bis 2050 vor.

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Sachverhalt:

Im April 2014 hat die Bürgerschaft das o.g. Klimaschutzkonzept für Rostock beschlossen.

80 % Anschlussquote sind nur zu erreichen, wenn Mehrfamilienhäuser bis spätestens 2050 fast vollständig an die Fernwärme angebunden werden.

Das Klimaschutzkonzept bildet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, ohne den erhebliche Schäden und Kosten auf die Hansestadt Rostock zukommen werden:

- zunehmende Starkwetterereignisse: Starkregen, Hagel, Sturm

  mit Schäden oder hohen Kosten für Anpassungsmaßnahmen (Entwässerungskonzept)

- ansteigender Meeresspiegel und zunehmende Hochwasserereignisse:
  mit Folgeschäden oder erheblichen Kosten für den Hochwasserschutz

 

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Beschlüsse

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07.09.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt