Stellungnahme - 2016/AN/2058-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Durch das Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft wird derzeit entsprechend des Beschlusses 2016/AN/1692 geprüft, ob eine befristete Projektstelle oder  externe Fachkompetenz eines spezialisierten Büros bzw. Gutachters die Verwaltung unterstützen kann.

 

Nach erster Einschätzung ist die Beauftragung eines externen Büros/Gutachters mit entsprechender Erfahrung sinnvoll. Die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Ausschreibung und Beauftragung ist dann für 2016 vorgesehen.

Es ist davon auszugehen, dass erste Haushaltsmittel voraussichtlich nicht mehr Ende 2016, sondern eher nach den ersten erfolgten Arbeitsschritten 2017 für die Finanzierung notwendig werden.

Derzeit wird von einen Auftragsvolumen von ca. 60.000 € für die Durchführung ausgegangen.

 

Da einige Gutachter einen ersten Abschlag bei Auftragsvergabe vereinbaren, könnten u. U. bei einer zügigen Beauftragung Haushaltsmittel noch Ende 2016 anfallen. Die tatsächliche Höhe kann ohne die Vorlage von Angeboten nicht abgeschätzt werden. Ein Sechstel der veranschlagten Mittel sind denkbar.

Es wäre allerdings auch möglich, die Auftragsvergabe zeitlich so zu legen, dass in jedem Falle die erste Rate erst 2017 fällig wird.

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 61

Produkt:        51103                                                        Bezeichnung: Leitfaden Bürgerbeteiligung

Investitionsmaßnahme Nr.:                                          Bezeichnung:

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2016

51103.56255010

Städtebauliche Pla-

nungen, Landschafts-planung

          -

   10.000 €

         -

    10.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

in Vertretung

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Beschlüsse

Erweitern

29.09.2016 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

12.10.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben