Änderungsantrag - 2016/AN/1950-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Folgender Satz des Beschlussvorschlages wird gestrichen: „Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft bis zur Januarsitzung 2017 vorzulegen“ und durch folgenden Satz ersetzt:

 

„Das Ergebnis der Prüfung ist der Bürgerschaft bis zur Junisitzung 2017 vorzulegen.“

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Sachverhalt:

Wir nehmen mit der Friständerung Bezug auf die Stellungnahme der Stadtverwaltung (2016/AN1950-01 (SN))

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Beschlüsse

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01.09.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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27.09.2016 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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12.10.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen