Beschlussvorlage - 2016/BV/1992

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft beschließt:

 

  1. Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Bewilligung im Ergebnis- und Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 1.004.865,98 EUR wird erteilt.
  2. Die für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock einzusetzenden, zusätzlichen Mittel werden von 309.561,08 EUR auf 504.874,40 EUR erhöht und an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich zu den im Kindertagesförderungsgesetz M - V vorgesehenen Mittel ausgereicht.
  3. Die darüber hinaus verfügbaren Mittel i. H. v. 499.991,58 EUR werden zur Deckung der zusätzlichen Kosten aus der Übernahme des Elternbeitrages im Rahmen der Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber eingesetzt.

 

 

 

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Beschlussvorschriften:

 

KV M-V § 50 Abs. (1)

 

 

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2016/DA/1821

 

 


Sachverhalt:

In der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder am 24.September 2015 zur Asyl- und Flüchtlingspolitik konnte erreicht werden, dass die im Bundeshaushalt frei werdenden Mittel aus dem Betreuungsgeld des Bundes den Ländern für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung gestellt werden. Daraufhin erfolgte am 23. Oktober 2015 eine Vereinbarung zwischen dem Ministerpräsidenten und den Landräten und Oberbürgermeistern zur Verteilung der Mittel.

 

Mit Zuweisungsvertrag vom 23. März 2016 wurden der Hansestadt Rostock Mittel in Höhe von insgesamt 1.004.865,98 EUR zugewiesen und im Mai 2016 vom Land M-V an die Hansestadt Rostock ausgezahlt. Durch den Beschluss der Bürgerschaft 2016/DA/1821(ÄA) wurden bereits mindestens 309.561,08 EUR für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt. Nach Verständigung zwischen dem Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport sowie dem Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung sollen für o.g. Zweck insgesamt Mittel in Höhe von 504.874,40 EUR für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock an die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich zu den im Kindertagesförderungsgesetz M - V vorgesehenen Mittel ausgereicht werden.

 

Mit den zusätzlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln in Höhe von 504.874,40 EUR erhalten alle Kindertagesseinrichtungen die Möglichkeit, Maßnahmen und Projekte durchzuführen, die die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund fördern. Insbesondere sollen Kindertageseinrichtungen mit einer hohen Anzahl von Kindern mit Migrationshintergrund profitieren. Die Maßnahmen und Projekte in den Kindertageseinrichtungen sollen sich an dem Integrationskonzept der Hansestadt Rostock orientieren. In einem Brief vom 23.10.2015 wurden alle Träger von Kindertageseinrichtungen der Hansestadt Rostock durch Herrn Senator Bockhahn angeschrieben und gebeten  zusätzliche Plätze für Flüchtlingskinder zu schaffen und um Rückäußerungen, welche Bedingungen dafür nötig wären. Es gab hierzu viele Vorschläge von den Trägern, welche auch in den Trägergesprächen zur Kita- Bedarfsplanung aufgegriffen wurden. Hieraus ergaben sich folgende inhaltliche Schwerpunkte, die gefördert werden:

 

-personelle Maßnahmen, wie z.B. Zusatzkräfte  und Honorare, um „Begleitende Förderung“  zu schaffen, intensive Elternarbeit zu leisten sowie Nutzung von Dolmetschern

 

-inhaltliche Maßnahmen, wie z.B. Fortbildungen zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der pädagogischen Fachkräfte; Schaffung von zusätzlichen Spielgruppen auch außerhalb der Betreuungskapazitäten, um eine frühzeitige Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund zu ermöglichen

 

-sächliche Maßnahmen, wie z.B. pädagogisches Material, wie z.B. Bücher und Spiele, die sich dem Thema Migration und Integration widmen; Erstellung mehrsprachiger Informationsbroschüren für die Eltern zum pädagogischen Konzept und allen wichtigen Informationen der Kindertageseinrichtung; Einrichtung von Elterntreffs

 

-strukturelle Maßnahmen, wie z. B. Kooperationen mit Partnern aus dem jeweiligen Sozialraum, wie im Integrationskonzept der Hansestadt Rostock dargestellt

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Finanzmittel wie folgt aufzuteilen:

Die Fördersumme von 504.874,40 EUR wird auf die Kindertageseinrichtungen verteilt, die ab 10 Kinder mit Migrationshintergrund zum Stichtag 31.03.2016 betreut haben. Für die Berechnung wurden 1336 Kinder zu Grunde gelegt. So ergibt sich eine Fördersumme für jedes betreute Kind  mit Migrationshintergrund in Höhe von 377,90 EUR.


Anzahl Kinder

Fördersumme

Anzahl der Einrichtungen

Gesamtsumme

Anzahl Kinder Gesamt

10

              3.779,00 €

4

               15.116,00 €

40

11

              4.156,90 €

6

               24.941,40 €

66

12

              4.534,80 €

3

               13.604,40 €

36

13

              4.912,70 €

1

                 4.912,70 €

13

15

              5.668,50 €

2

               11.337,00 €

30

16

              6.046,40 €

3

               18.139,20 €

48

17

              6.424,30 €

2

               12.848,60 €

34

18

              6.802,20 €

1

                 6.802,20 €

18

19

              7.180,10 €

1

                 7.180,10 €

19

21

              7.935,90 €

2

               15.871,80 €

42

23

              8.691,70 €

1

                 8.691,70 €

23

24

              9.069,60 €

1

                 9.069,60 €

24

25

              9.447,50 €

1

                 9.447,50 €

25

26

              9.825,40 €

1

                 9.825,40 €

26

27

            10.203,30 €

3

               30.609,90 €

81

28

            10.581,20 €

2

               21.162,40 €

56

29

            10.959,10 €

1

               10.959,10 €

29

30

            11.337,00 €

2

               22.674,00 €

60

32

            12.092,80 €

1

               12.092,80 €

32

33

            12.470,70 €

1

               12.470,70 €

33

34

            12.848,60 €

1

               12.848,60 €

34

35

            13.226,50 €

1

               13.226,50 €

35

40

            15.116,00 €

1

               15.116,00 €

40

46

            17.383,40 €

1

               17.383,40 €

46

47

            17.761,30 €

1

               17.761,30 €

47

48

            18.139,20 €

1

               18.139,20 €

48

53

            20.028,70 €

2

               40.057,40 €

106

71

            26.830,90 €

1

               26.830,90 €

71

77

            29.098,30 €

1

               29.098,30 €

77

97

            36.656,30 €

1

               36.656,30 €

97

 

 

50

            504.874,40 €

1336

 

 

 

 

Des Weiteren werden 499.991,58 EUR zur Deckung der zusätzlichen Belastung durch die Übernahme der Elternbeiträge und nicht gedeckten Landesanteilen an der Kitafinanzierung im Rahmen der Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber eingesetzt.

 

Die Finanzierung eines Platzes in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege setzt sich wie folgt zusammen:

 

  1. Durch das Land M-V wird mittels der Verteilung der Zuweisung für die allgemeine Förderung (Grundförderung) ein Teil des Entgeltes finanziert. Laut Bürgerschaftsbeschluss 1117/06-BV ist die Landeszuweisung zu gleichen Teilen, gemessen an den durchschnittlichen Platzkosten für die einzelnen Platzarten in den Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, aufzuteilen. Die Landeszuweisung wird pro Jahr auf der Grundlage von betreuten Kindern (umgerechnet in Vollzeitäquivalente) am Stichtag 01.03. des jeweiligen Vorjahres und eines jährlichen Festbetrages je Vollzeitäquivalente ermittelt und ausgezahlt. Damit sind zusätzliche Landeszuweisungen für die allgemeine Förderung ausgeschlossen

.

  1. Als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe beteiligt sich die Hansestadt Rostock entsprechen der gesetzlichen Regelung mit 28,8% des Landesanteils am Entgelt pro Platz, in Abhängigkeit von Betreuungsart (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) und Betreuungsumfang (ganztags/ vollzeit, teilzeit, halbtags).

 

  1. Der Finanzierungsbedarf unter Abzug der Beteiligung des Landes (1.) und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (2.) ist durch die Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes der Kinder und die Eltern zu decken, dabei hat die Gemeinde mindestens 50% des verbleibenden Finanzierungsbedarfes zu tragen. In den zurückliegenden Jahren wurde von dieser festgelegten Mindestbeteiligung der Gemeinde nicht abgewichen.

 

Die Landeszuweisung für die allgemeine Förderung wird grundsätzlich zu Beginn eines Jahres auf der Grundlage der voraussichtlichen Anzahl der zu betreuenden Kinder unter Berücksichtigung von Betreuungsart und –umfang sowie der Höhe der zu diesem Zeitpunkt aktuellen durchschnittlichen Entgelte gesplittet. Da die Zuweisung an die Träger von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen weiterzuleiten ist, wird entsprechend der tatsächlichen Entwicklung und einer Prognose hinsichtlich der betreuten/ zu betreuenden Kinder für die noch verbleibenden Monate bis zum Jahresende mittels Veränderung des Landesanteils am Entgelt ggf. am Jahresende nachgesteuert. In der Folge ergeben sich für alle anderen Beteiligten an der Platzfinanzierung ebenso Veränderungen.

 

Bei Gegenüberstellung einer aktuelleren Prognose zu den Kindertagesbetreuungen im Jahr 2016 und der bei der Verteilung der Landeszuweisung berücksichtigten Betreuungsdaten zeichnet sich eine höhere Anzahl an Kindertagesbetreuungen von monatlich durchschnittlich 172 Kindern ab. Die Erhöhung der Kinderzahlen begründet sich aus der zusätzlichen Betreuung von Flüchtlingskindern und Kindern mit Migrationshintergrund.

 

Demzufolge wären, um zusätzliche finanzielle Belastungen von der Hansestadt abzuwenden, die Landesanteile für die noch verbleibenden Monate 2016 auf den Betreuungsplatz neu zu berechnen. In der Konsequenz bedeutet dies, dass die Elternbeiträge und der kommunale Anteil gleichermaßen steigen. Für die Abwendung eines solchen Schrittes wird vorgeschlagen, die o. g. finanziellen Mittel in Höhe von bis zu 499.991,58 EUR einzusetzen.

 

Fazit:

Mit beiden Vorschlägen wird dem Zuweisungsvertrag unter § 2 „Mitteleinsatz“ voll entsprochen. Die Mittel werden ausschließlich für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung in der Hansestadt Rostock eingesetzt.

 

 

 

 


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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§ 22, 22a, 23 SGB XII)

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

54190007

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige- Betreuungsgeld

Finanzhaushalt

74190007

Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige - Betreuungsgeld

 

 

1.              Berechnung der Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz und/oder Haushaltsrest für o. a. Haushaltsjahr

 

     

0

bisherige genehmigte Ansatzüberschreitungen

+

     

     0

unechte Deckungsfähigkeit

 

 

 

echte Deckungsfähigkeit

 

 

 

neu beantragte Haushaltsüberschreitung insgesamt

+

1.004.865,98

1.004.865,98­­­­­          

Summe der voraussichtlichen Gesamtaufwendungen/-auszahlungen

=

1.004.865,98

1.004.865,98

 

 

2. Nachweis der Deckung durch Mehrerträge und -einzahlungen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

50

Amt für Jugend  und Soziales

Produkt

36101

Tageseinrichtungen (§ 22, 22a, 23 SGB XII)

 

Produktkonto:

Ergebnishaushalt

41442010

Zuweisungen  vom  Land –

Betreuungsgeld

 

Finanzhaushalt

61442010

Zuweisungen  vom  Land –

Betreuungsgeld

 

 


 

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

0

0

bisher zum Soll gestellte Erträge - Einzahlungen

./.

1.004.865,98

1.004.865,98

Mehrerträge, -einzahlungen

=

1.004.865,98

1.004.865,98

davon bisher bereitgestellt durch:

      Zweckbindung (unechte Deckung)

 

./.

0     

0

      über-/außerplanmäßige Aufwendungen - Auszahlungen

./.

0     

0

zur Verfügung stehende Mehrerträge, -einzahlungen

=

1.004.865,98

1.004.865,98

als Deckungsquelle eingesetzt

 

1.004.865,98

1.004.865,98

Begründung der Mehrerträge und -einzahlungen

 

Zuweisungsvertrag des Landes M-V an die Hansestadt Rostock für die Verbesserung der Kindertagesbetreuung vom 23. März 2016.

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: 

 

keiner

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Beschlüsse

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25.08.2016 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.09.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen