Beschlussvorlage - 2016/BV/1961

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt den Gesellschaftsvertrag der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH (Anlage) in seiner neuen Fassung. 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Punkt 10 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

siehe Nr. 2010/IV/0912

 

Sachverhalt:

Die Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH ist eine 54,1 %ige Tochtergesellschaft der RVV Rostocker Versorgungs- und Verkehrs-Holding GmbH. Die übrigen Anteile entfallen mit 35,6 % auf den Landkreis Rostock und mit 10,3 % auf die Stadt Laage.

 

Der Gesellschaftsvertrag wurde nun zum einen hinsichtlich der Anforderungen gemäß § 73 der Kommunalverfassung M-V (betrifft insbesondere die Beziehungen zur Hansestadt Rostock) und hinsichtlich der Geschäftsführung und der Zusammensetzung und Amtszeit des Aufsichtsrates angepasst. Ausgangspunkt der Änderung des Gesellschaftsvertrages war die Maßgabe, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern zwei Mandate im Aufsichtsrat der Flughafen Rostock-Laage-Güstrow GmbH bekommen soll.

 

Am 15.06.2016 wurde der Wortlaut des Gesellschaftsvertrages bereits vom Kreistag des Landkreises Rostock beschlossen. Zuvor wurde der Vertragsentwurf mit dem Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern abgestimmt.

 

Hinsichtlich der Einzelheiten wird auf die Synopse verwiesen, welche im Textfluss dargestellt         wurde. Dadurch sind Änderungen gegenüber der bisherigen Fassung verständlicher nachvollziehbar.

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Finanzielle Auswirkungen:                                                                                    keine

 

 

Auswirkungen auf das Haushaltssicherungskonzept:                             nein

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.11.2016 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

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07.12.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen