Anregung - 2016/AR/1930

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

1. Die Hansestadt Rostock hat am 24.08.2011 einen Antrag auf den Ersatzneubau der

Mühlendammbrücke mit einer verringerten Bauhöhe (von nur 3,70 m statt 5,20 m (Originalhöhe) im Plangenehmigungsverfahren gem. § 78 VwVfG in Schwerin gestellt.

 

Im Folgenden sollte und musste die Hansestadt Rostock als Verursacher die Planung für eine Verkürzung der Schleusenkammer in ihr Planverfahren integrieren, weil mit der beabsichtigten Absenkung der Brückenhöhe die Notwendigkeit einer Verschiebung des Schleusenhauptes ausgelöst wurde.

 

Mit Schreiben vom 03.02.2012 erklärten Sie dann allerdings, die Brückenhöhe nunmehr auf 4,00 m festzulegen und dass damit keine Beeinträchtigung der Belange der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord (WSV) verbunden wäre. Dies wurde durch die WSV mit Schreiben vom 16.02.2012 strikt zurückgewiesen. Die Brücke wurde' dann mit dieser Höhe und in einer geänderten Form (u.a. größere Breite) ohne eine weitere Einbeziehung des WSV errichtet, welches sich dann aus diesem Prozess zurückzog und letztendlich auch deshalb sein Angebot einer 100 %Finanzierung der Sanierung der Schleuse zurücknahm.

 

Damit wurden bereits im Februar 2012 durch die Hansestadt Rostock Tatsachen geschaffen, die eine künftige Wartung und Wiederinbetriebnahme in der Form der bisherigen Bestandsnutzung für den Eigentümer unmöglich machten. Als Verursacher dieser Einschränkungen für den Betrieb der Schleuse, ohne Zustimmung des beteiligten Eigentümers der Schleuse und entgegen der zuvor am 29.1l.2011 getroffenen Absprachen im Landwirtschaftsministerium wurde so die Möglichkeit einer endgültigen Stilllegung bereits stillschweigend und billigend in Kauf genommen.

 

Frage:

a) Warum hat die Hansestadt Rostock über so eine weitreichende Entscheidung der Brückenkonstruktion und zum Schleusenunterhaupt kein vollständiges und üblicherweise notwendiges Planfeststellungsverfahren mit Planauslegung, Umweltverträglichkeitsprüfung, Öffentlichkeitsbeteiligung und eines Erörterungstermins durchgeführt und damit die weitere Existenz der Schleuse bewusst auf Spiel gesetzt?

 

Wer ist für diese Entscheidung verantwortlich und wieso wurden die Bürgerschaft und die Bürger der Stadt Rostock in diese Entscheidung nicht in Kenntnis gesetzt geschweige denn einbezogen?

 

2. Die Rostocker Bürgerschaft hat am 07.10.2015 einen Beschluss (2015/ AN/1191) zur

Mühlendammschleuse gefasst und Sie beauftragt, sich aktiv für den Erhalt und die

Sanierung der Mühlendammschleuse einzusetzen.

 

Bis heute haben Sie die geforderte Rücknahme Ihrer Zustimmung zum Verfüllen der

Schleuse nicht abgegeben bzw. erklärt, dass dies nicht notwendig ist (Stellungnahme von S 4 Nr. 2016/ AF/1647-01 v. 29.03.2016) .

 

Frage:

b) Im Mai 2015 teilten Sie dem Leiter des WSA Stralsund schriftlich mit, dass Sie "sich

der Auffassung des Landes zum beabsichtigten Rückbau der Schleuse in einer nicht irreversiblen Weise uneingeschränkt anschließen".

 

Ist es demzufolge nicht logisch und konsequent und im Sinne des Bürgerschaftsbeschlusses, wenn Sie diese damals schriftlich geäußerte Zustimmung auch wieder zurücknehmen?

 

3. Im Gegensatz zu dem ' o.g. Beschluss der Bürgerschaft und Ihren öffentlichen Äußerungen zum Erhalt der Schleuse habe Sie in der entscheidenden "interministeriellen Runde" zur Mühlendammschleuse am 03.03.2016, von der wir bewusst ausgeschlossen waren, Ihre Meinung wie folgt dargelegt (Auszug aus einem uns auf Anfrage übersandten Schriftstücks des Innenministeriums):

 

"OB hält Betrieb der Schleuse für unwirtschaftlich. Es hätte sich bislang kein Betreiber , für die Schiffsverkehrsroute gefunden. Linie sei nicht wirtschaftlich zuführen, selbst wenn es die Boote kostenlos gäbe. Deshalb kein Interesse der HRO an Übernahme und Betrieb der Schleuse. HRO könnte auch damit leben, dass Schleuse stillgelegt/versiegelt wird und stattdessen - wie offenbar auch durch den Bund offeriert - eine Schleppe für den Sportbootverkehr installiert wird (Kosten ca. 700 TEUR). Er erbitte in diesem Zusammenhang abgestimmte Position des Landes. Er habe den Eindruck, das Land würde einerseits die Stilllegung befürworten, andererseits aber immer wieder betonen, dass bei einem Antrag der HRO die Beteiligung an der Übernahme geprüft würde. Dies mache sich auch die vor Ort aktive Bürgerinitiative zu eigen, was politisch problematisch sei"

 

Frage:

c) Aus welchem Grund und mit welchem Recht negieren Sie den Beschluss der Bürgerschaft, plädieren am 03.03.2016 wiederholt und nachhaltig für das Zuschütten der Schleuse und versorgen die Ministerien mit falschen und nicht belegten Aussagen?

 

In der Informationsveranstaltung am 16.03.2016 in Ihrem Hause wurde durch Sie

bekundet, dass die Hansestadt nunmehr die AufgabensteIlung für die Machbarkeitsstudie zur Mühlendammschleuse und zur Warnowschifffahrt erarbeitet und mitfinanziert. Es wurde ein Zeitrahmen zur Vorlage der Studie bis Ende des Jahres 2016 vorgegeben sowie die strikte Einbeziehung unseres gemeinnützigen Vereins.

 

Nach einer ersten Beratung in der Verwaltung auf Grundlage der alten nicht zielorientierten AntragsteIlung des Landkreises am 05.04.2016 wurde uns erst am 17.05.2016 auf Nachdrängen ein Entwurf mit der Maßgabe übersandt, zu diesem bis zum 20.05.2016 Stellung zu nehmen.

 

Da der vorgelegte Entwurf bis auf 2 eingefügte Sätze zum " Uferkonzept Oberwarnow"

der Hansestadt dem alten durch das WiMi als nicht förderfähig abgelehnten Entwurf

des Landkreises entsprach und die Mühlendammschleuse überhaupt keine

Berücksichtigung fand, haben wir bis zum geforderten Termin innerhalb von 3 Tagen

eine nahezu völlig neue Aufgabensteilung erarbeitet.

 


Auf mehrfache Nachfrage nach dem Verbleib der AufgabensteIlung beim OB gab es am 01.06.2016 ein Telefonat mit dem Büro des OB über 2 inhaltliche Punkte "unserer" AufgabensteIlung mit einer im Wesentlichen übereinstimmenden Auffassung zum Inhalt. Auf wiederholte Nachfrage beim OB am 16.06.2016 wurde mir telefonisch mitgeteilt, dass die AntragsteIlung nun auf dem Weg nach Schwerin sei. An welche Ministerien sie verschickt wurde konnte man mir nicht sagen und meine Frage nach Bereitstellung einer Kopie dieser "finalen" Fassung wurde ablehnend beantwortet.

 

Daraufhin habe ich am 17.06.2016 einen (bis heute unbeantworteten) Antrag auf Akteneinsicht gestellt.

 

Erst auf unseren Hinweis am gleichen Tage an die Verwaltung, dass die zu diesem Zeitpunkt noch in der Verwaltung liegende "überarbeitete" Fassung bis auf zwei neue Sätze exakt der alten am 17.05.2016 vorgelegten Fassung entsprach und unsere erarbeitete Neuauflage überhaupt nicht berücksichtigt wurde, soll danach nach Aussagen der Verwaltung eine neue Variante erarbeitet worden sein, in der unser Entwurf im Wesentlichen die Basis bilden sollte.

 

Einen wirklichen gemeinsamen Prozess zur Be- oder Überarbeitung einer solchen AufgabensteIlung stellen wir uns anders vor, insofern sind wir mit der Schwerpunktverlagerung von der touristischen Machbarkeit der Schleuse auf die Befahrung der Warnow nicht einverstanden. Seit wann eine mögliche Endfassung beim OB zur Auslösung einer Abstimmungsrunde in Schwerin und vor der Ausschreibung und Vergabe der Studie durch die Stadt Rostock vorliegt ist uns hier nicht bekannt. In Schwerin ist nach unserem derzeitigen Kenntnisstand der Entwurf zur vorherigen interministeriellen Abstimmungsrunde jedoch noch nicht angekommen.

 

Eine entsprechende Nachfrage beim OB vom 27.06.2016 blieb bis heute unbeantwortet.

 

Fragen:

d) In der interministeriellen Runde am 03.03.2016 wurde im Ergebnis festgehalten, dass das Gutachten zur Schleuse im Juni 2016 vorliegen soll. Warum wurde dann am 16.03.2016 dieser Termin auf das Jahresende verlegt?

e) Welche Gründe führten zu einer Dauer für die Erarbeitung der Aufgabensteilung von fast 3 Monate und zu den genannten untauglichen und nicht den Vorgaben des WiMi entsprechenden Dokumenten?

f) Wieso wird unser Verein entsprechend Beschluss Bürgerschaft und Vorgabe OB nicht umfassend in den Prozess einbezogen, sondern permanent raus- und hingehalten?

g) Wann wird die AufgabensteIlung endlich dem WiMi zugestellt und mit welchen weiteren Fristen ist bis zur Auftragsauslösung und Fertigung der Studie zu rechnen?

 

5. Wir wissen, dass die Öffentlichkeit seit Anbeginn in der Sache und auch derzeit noch falsch durch den Oberbürgermeister informiert wurde. Die noch auszulösende Machbarkeitsstudie kann, bei einer positiven Einschätzung der touristischen Notwendigkeit, die Weichen zur Rettung der Schleusensanierung stellen, das hat das WiMi klar bekundet.

 

Wir können uns des Eindrucks nicht erwehren, dass hier auf Zeitverzögerung gesetzt wird und durch eine falsche Tatsachensuggestion schon das Ergebnis vorweggenommen werden soll und eigentlich in den Augen unseres Oberbürgermeisters die Vernichtung eines noch zu rettenden und vor allem für den Tourismus notwendigen maritimen Denkmals, schon beschlossene Sache ist.

 

Und um es an dieser Stelle noch einmal klar zustellen: Das Zuschütten und die Bootsschleppe haben nichts mit der Konservierung eines Denkmals zu tun sondern bedeutet dessen Vernichtung, wogegen wir uns mit allen rechtlichen Mitteln wehren werden. Eine konsequente Umsetzung des BS-Beschlusses erfordert durch die Verwaltung eine sofortige, parallele Erarbeitung der Grundlagen für eine positive Machbarkeitsstudie wie z.B. Planungssicherheit auf dem Grundstück der Schleuse herzustellen.


Frage:

h) Wann werden endlich die Beschlüsse der Bürgerschaft und damit auch den Willen der Rostocker Bürger konsequent umgesetzt und die Verwaltung mit der Erarbeitung der Grundlagen für eine Flächennutzungsplan-Änderung zur möglichen touristischen Nutzung des Areals um die Schleuse beauftragt, um die touristischen Machbarkeit auch mit Grundlagen und dem Willen der Kommune zu unterstützen?

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben