Informationsvorlage - 2016/IV/1909

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

 

§ 44 b SGB II

 

 

Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 Absatz 1 der Kooperationsvereinbarung zwischen der Hansestadt Rostock und der Agentur für Arbeit Rostock entsendet jeder Vereinbarungspartner drei Vertreter als Mitglieder der Trägerversammlung.

Für die Trägerversammlung des Vereinbarungspartners Hansestadt Rostock wurde u.a. die Leiterin Hauptamtes, Frau Karin Helke, entsendet (siehe 2011/IV1971 und 2015/IV/0641).

Bei Verhinderung der Mitglieder können die Vereinbarungspartner Stellvertreter mit der Teilnahme an der Trägerversammlung beauftragen. Bislang wurde diese Aufgabe von
Herrn Joachim Engster, Leiter des Stadtamtes, wahrgenommen.

Aufgrund der Vielfalt an personalrechtlichen Themen in der Trägerversammlung wird zukünftig Herr Dr. Dirk Zierau, Leiter der Abteilung Personal im Hauptamt, als ständiger Stellvertreter für Frau Helke benannt.

 

 

in Vertretung

 

 

 

Dr. Chris Müller
Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung und
1. Stellvertreter des Oberbürgermeisters

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.07.2016 - Hauptausschuss - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

07.09.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben