Stellungnahme - 2016/BV/1784-05 (SN)

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Beratungsfolge

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„Die Bürgerschaft beschließt die in Teil B (Punkt 13, Seite 607) der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes für die Heinrich-Heine-Schule in Warnemünde vorgesehene Maßnahme (Generalsanierung, ein Erweiterungsanbau sowie eine Neugestaltung der Freianlagen), die derzeit in der Prioritätenstufe 2 eingeordnet ist, in die Prioritätenstufe 1 aufzunehmen.“

 

Die Änderung der Priorität für die Sanierung der Grundschule „Heinrich Heine“ auf Stufe 1 wurde durch die Verwaltung der Hansestadt Rostock geprüft. Der Eigenbetrieb "Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hansestadt Rostock" hat den Maßnahmebeginn für den Herbst 2017 vorgesehen.

 

Die Priorität der Baumaßnahme kann somit auf kurzfristig geändert werden.

 

 

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gez.

Steffen Bockhahn

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Beschlüsse

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30.06.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

Erweitern

06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben