Stellungnahme - 2016/BV/1784-04 (SN)

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Beratungsfolge

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„Für den Einzugsbereich Biestow ist zu prüfen, ob ein dauerhafter Grundschulstandort geschaffen werden kann.“

 

Die Hansestadt Rostock ist entsprechend Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) für Grundschulen ein Mehrfachstandort. Für Mehrfachstandorte ist die Neugründung einer Grundschule nur dann möglich, wenn dauerhaft je Klassenstufe mindestens 40 Schüler/innen nachgewiesen werden können (§ 45, Abs. 4 SchulG M-V).

 

Aus gegenwärtiger Sicht ist dies im Großraum Biestow nicht möglich.

 

Dennoch kann unter dem Gesichtspunkt der im Großraum Biestow ausgewiesenen zusätzlichen Wohnungsbaumaßnahmen einem speziellen Einzelprüfauftrag zugestimmt werden.

 

Wie im Entwurf der 4. Fortschreibung und Aktualisierung des Schulentwicklungsplanes der Schulnetze der allgemein bildenden Schulen der Hansestadt Rostock für den Planungszeitraum der Schuljahre 2015/16 bis 2019/20 und für den Prognosezeitraum 2020/21 bis 2025/26 ausgewiesen, ist eine Schulraumerweiterung ab dem Schuljahresbeginn 2017/18 zumindest temporär ohnehin erforderlich. Die Prüfung wird bis zum Schuljahresbeginn 2017/18 abgeschlossen werden.

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Beschlüsse

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30.06.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben