Beschlussvorlage - 2016/BV/1895
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung von Leistungen der Jugendhilfe nach §§ 1, 11 und 13 SGB VIII - Rostocker Freizeitzentrum e. V. - "Schulsozialarbeit am Gymnasium Reutershagen" vom 01.08.2016 bis 31.12.2016 auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020 für Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.06.2016
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Jugend, Soziales und Asyl
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung
- Fed. Senator/in:
- S 3, Steffen Bockhahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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12.07.2016
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Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit am Gymnasium Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 in Höhe von 16.935,49 Euro, auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020 für Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), vorbehaltlich der Bestätigung des „Schulentwicklungsplanes der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Rostock, 4. Fortschreibung“.
Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII
bereits gefasste Beschlüsse:
2015/BV/1351
Sachverhalt:
Die Bedingungen für die Maßnahme Schulsozialarbeit am Schulstandort Förderzentrum „Am Schäferteich“ laufen mit der Schließung der Schule zum 31.07.2016 aus. Innerhalb des Sozialraums Toitenwinkel sind alle weiteren Schulen mit dem Leistungsfeld versorgt. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für die Förderung von Personalkostenzuschüssen für Schulsozialarbeit an einem anderen Standort einzusetzen.
Unter Anwendung des Kriterienkatalogs der Verwaltung aus dem Jahr 2011 ist die Erarbeitung des Vorschlags erfolgt; in Anlehnung an die Beauftragung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Thematik der Schulsozialarbeit an Grundschule.
Folgende Gesichtspunkte wurden entsprechend der Maßgaben des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 10.05.2016 berücksichtigt:
- Anwendung des Kriterienkatalogs aus 2011
- Zusammensetzung der Indikatoren des Katalogs: Schülerzahl, Anzahl Migrationshintergrund und Abgänger ohne Schulabschluss – schulbezogen -, Fälle HzE-sozialraumbezogen, Schulform, Kooperationsbeziehung zur Jugendhilfe, vorliegende Anträge, Votierung Ämter),
- vorrangige Priorität an staatlichen Schulen,
- Prüfung des Einsatzes unabhängig von der Antragstellung auf Schulsozialarbeit,
- keine Teilung von Personalstellen,
- Berücksichtigung des Schwerpunktes „Migration“ im Rahmen des Rankings,
- Prüfung des Einsatzes unabhängig von der Antragstellung auf Schulsozialarbeit.
Unter Betrachtung der vorliegenden Ergebnisse, deren Interpretation und des Rankings der weiteren Beteiligten (s. Anlage) wird das Gymnasium Reutershagen vorgeschlagen. Diese Schule befindet sich im Sozialraum Reutershagen, in dem bereits langjährige und effektive Kooperationsstrukturen zwischen anderen Schulen und dem sozialräumlich agierenden freien Träger „Rostocker Freizeitzentrum e.V.“ aufgebaut wurden.
Angelehnt an die Förderung der Schulsozialarbeit am Förderzentrum am Schäferteich (0,875 FS) wird die Personalkostenförderung am Gymnasium Reutershagen ebenfalls mit einer 0,875 FS durch die Verwaltung vorgeschlagen.
Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die beantragten Personalkosten werden auf der Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen als zuwendungsfähig anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.
Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:
Gesamtkosten | 16.935,49 Euro |
Eigenmittel | Euro |
Drittmittel | Euro |
Zuschuss der HRO | 16.935,49 Euro |
davon Personalkosten | 16.935,49 Euro |
H/M/BK/SK | Euro |
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 50
Produkt: 36301 Bezeichnung: 55512021
Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen
| Einzahlungen | Auszahlungen |
2016 | 36301.55512021 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
| 16.935,49 |
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Haus- haltsjahr | Produkt/Konto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt
| Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Auf- wendungen
| Einzahlungen | Auszahlungen |
2016 | 36301.75512021 | Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock |
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| 16.935,49 |
Steffen Bockhahn
Senator für Jugend und Soziales,
Gesundheit, Schule und Sport
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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43 kB
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