Beschlussvorlage - 2016/BV/1895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker  Freizeitzentrum e. V.  für das Projekt  „Schulsozialarbeit am Gymnasium Reutershagen“ gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.12.2016 in Höhe von 16.935,49 Euro, auf der Grundlage des Operationellen Programms 2014 bis 2020 für Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), vorbehaltlich der Bestätigung des „Schulentwicklungsplanes der allgemeinbildenden Schulen der Hansestadt Rostock, 4. Fortschreibung“.

 

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Beschlussvorschriften: §§ 74, 75 SGB VIII

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/BV/1351

 

 

Sachverhalt:

Die Bedingungen für die Maßnahme Schulsozialarbeit am Schulstandort Förderzentrum „Am Schäferteich“ laufen mit der Schließung der Schule zum 31.07.2016 aus. Innerhalb des Sozialraums Toitenwinkel sind alle weiteren Schulen mit dem Leistungsfeld versorgt. Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, die Mittel für die Förderung von Personalkostenzuschüssen für Schulsozialarbeit an einem anderen Standort einzusetzen.

 

Unter Anwendung des Kriterienkatalogs der Verwaltung aus dem Jahr 2011 ist die Erarbeitung des Vorschlags erfolgt; in Anlehnung an die Beauftragung des Unterausschusses Jugendhilfeplanung zur Thematik der Schulsozialarbeit an Grundschule.

Folgende Gesichtspunkte wurden entsprechend der Maßgaben des Unterausschusses Jugendhilfeplanung vom 10.05.2016 berücksichtigt:

 

-          Anwendung des Kriterienkatalogs aus 2011

-          Zusammensetzung der Indikatoren des Katalogs: Schülerzahl, Anzahl Migrationshintergrund und Abgänger ohne Schulabschluss – schulbezogen -, Fälle HzE-sozialraumbezogen, Schulform, Kooperationsbeziehung zur Jugendhilfe, vorliegende Anträge, Votierung Ämter),

-          vorrangige Priorität an staatlichen Schulen,

-          Prüfung des Einsatzes unabhängig von der Antragstellung auf Schulsozialarbeit,

-          keine Teilung von Personalstellen,

-          Berücksichtigung des Schwerpunktes „Migration“ im Rahmen des Rankings,

-          Prüfung des Einsatzes unabhängig von der Antragstellung auf Schulsozialarbeit.

 

Unter Betrachtung der vorliegenden Ergebnisse, deren Interpretation und des Rankings der weiteren Beteiligten (s. Anlage) wird das Gymnasium Reutershagen vorgeschlagen.  Diese Schule befindet sich im Sozialraum Reutershagen, in dem bereits langjährige und effektive Kooperationsstrukturen zwischen anderen Schulen und dem sozialräumlich agierenden freien Träger „Rostocker Freizeitzentrum e.V.“ aufgebaut wurden.

 

Angelehnt an die Förderung der Schulsozialarbeit am Förderzentrum am Schäferteich (0,875 FS) wird die Personalkostenförderung am Gymnasium Reutershagen ebenfalls mit einer 0,875 FS durch die Verwaltung vorgeschlagen.

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die beantragten Personalkosten werden auf der Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen als zuwendungsfähig  anerkannt. Der Fördervorschlag entspricht dem beantragten Zuschuss.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:

 

 

Gesamtkosten

16.935,49 Euro

Eigenmittel

Euro

Drittmittel

Euro

Zuschuss der HRO

16.935,49 Euro

davon Personalkosten

16.935,49 Euro

           H/M/BK/SK

Euro

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt: 50

Produkt:                                          36301                      Bezeichnung: 55512021

 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

 

Einzahlungen

Auszahlungen

2016

36301.55512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

16.935,49

 

 

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

 

Einzahlungen

Auszahlungen

2016

36301.75512021

Leistungen außerhalb von Einrichtungen der Schulsozialarbeit (§ 13 SGB VIII) von der Hansestadt Rostock

 

 

 

16.935,49

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.07.2016 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen