Beschlussvorlage - 2016/BV/1892

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit an der Grundschule Nordwindkinner“ in Reutershagen gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2016 – 31.12.2016 in Höhe von 16.134,69 Euro, auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V (§ 11) aus unverbrauchten Mitteln.

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Beschlussvorschriften:

§§ 74, 75 SGB VIII

 

 

Sachverhalt:

Entsprechend der Beauftragung der Verwaltung durch den Unterausschuss Jugendhilfe-planung vom 10.05.2016 erfolgte die Erarbeitung des o. g. Vorschlages unter nachfolgend genannten Gesichtspunkten:

 

-          Anwendung des Kriterienkatalogs aus 2011,

Zusammensetzung der Indikatoren des Katalogs: Schülerzahl, Anzahl DFK, Anzahl Migrationshintergrund und Übernahme Elternbeitrag Hort - jeweils schulbezogen -, Fälle HzE-sozialraumbezogen, Schulform, Kooperationsbeziehung zur Jugendhilfe, vorliegende Anträge, Votierung Ämter,

-          Anwendung der Kriterien mit dem Fokus auf die Schulform: Grundschule,

-          keine Teilung von Personalstellen,

-          vorrangige Priorität an staatlichen Grundschulen und

-          Prüfung des Einsatzes unabhängig von der Antragstellung auf Schulsozialarbeit.

 

Unter Anwendung des Kriterienkataloges der Verwaltung aus dem Jahr 2011 ist die Erarbeitung des nachfolgenden Vorschlags erfolgt (s. Anlage).

 

Der o. g. Träger der freien Jugendhilfe erbringt ein Angebot auf der Grundlage der §§ 1, 11 und 13 SGB VIII. Das Angebot zählt zu den Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge. Der Vorschlag der Verwaltung basiert auf den beschlossenen Leitsätzen der Kinder- und Jugendarbeit in der Hansestadt Rostock.

 

Die Grundschule Nordwindkinner befindet sich im Sozialraum Reutershagen, in dem bereits langjährige und effektive Kooperationsstrukturen zwischen anderen Schulen und dem Rostocker Freizeitzentrum e. V. aufgebaut wurden.

 

Auf der Grundlage des Urteils des Bundessozialgerichtes vom 10. März 2015 und den Runderlassen der Sozialabteilung Nr. 14/2012, Nr. 09/2013 und Nr. 09/2015 sind unverbrauchte Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket vollständig in das Jahr 2015 zu übertragen. Diese zusätzlichen Mittel können im Rahmen der Zweckbindung für Bildung und Teilhabe insbesondere für die Finanzierung von zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit und deren Verstetigung eingesetzt werden. Damit ist auch eine Finanzierung für einen längeren, ggf. mehrjährigen Zeitraum gegeben. Aus diesen Mitteln soll eine 0,875 Feststelle an der Grundschule Nordwindkinner gemäß §§ 1, 11 und 13 SGB VIII  finanziert werden und entsprechend den Empfehlungen zur Gleichbehandlung der ESF- und BuT-finanzierten Fachkräfte der Schulsozialarbeit, vergleichbar der ESF-Laufzeit, kontinuierlich fortgeführt werden.

 

Die Gesamtfinanzierung des Projektes stellt sich somit wie folgt dar:

 

Gesamtkosten

16.134,69 Euro

Eigenmittel

Euro

Drittmittel

Euro

Zuschuss der HRO

16.134,69 Euro

davon Personalkosten

16.134,69 Euro

           H/M/BK/SK

Euro

 

Die Antragstellung wurde durch die Verwaltung geprüft und mit dem Träger erörtert. Die beantragten Personalkosten werden auf Grundlage der vorliegenden tariflichen Bedingungen des Trägers als zuwendungsfähig  anerkannt.  Der Fördervorschlag entspricht dem bean-tragten Zuschuss.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Teilhaushalt:       50

Produkt :             36301                                               Bezeichnung: 55512041                              

Haus-

haltsjahr

Produkt/Konto

Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2016

36301.55512041

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

16.134,69

 

 

2016

36301.75512041

Zuschüsse an Verbände und Vereine

 

 

 

16.134,69

 

                                                                                                 

             

                                                                                                                             

Steffen Bockhahn                                                                                                               

Senator für Jugend und Soziales,                                                                                   

Gesundheit, Schule und Sport                                                                                   

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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12.07.2016 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss der Hansestadt Rostock beschließt die Förderung des Trägers Rostocker Freizeitzentrum e. V. für das Projekt „Schulsozialarbeit an der Grundschule Nordwindkinner“ in Reutershagen gemäß den §§ 1, 11 und 13 SGB VIII für den Zeitraum 01.08.2016 - 31.12.2016 in Höhe von 16.134,69 Euro, auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in M-V (§ 11) aus unverbrauchten Mitteln.

 

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30.08.2016 - Jugendhilfeausschuss - zurückgezogen