Informationsvorlage - 2016/IV/1848

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften: § 34 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse: Nr. 2015/BV/1046

 

Sachverhalt:

 

Auf ihrer Sitzung am 09.09.2015 fasste die Bürgerschaft der Hansestadt Rostock den Beschluss über die Aufstellung und Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 08.W.170 „Thierfelder Straße“ (Nr. 2015/BV/1046).

Demnach wird die Tierklinik in dem vorhandenen Bereich verbleiben, wobei bauliche Entwicklungs­möglichkeiten sichergestellt werden. Für das Tierheim ist eine Verlagerung notwendig, um am Standort Wohnungsbau realisieren zu können.

Bereits im Vorfeld des Bürgerschaftsbeschlusses erfolgte Standortsuchen für einen eventuellen Neubau einer  Tierklinik bzw. eines neuen Tierheimes verliefen ergebnislos bzw. scheiterten z.B. schon im unmittelbaren Vorfeld an den entgegenstehenden lokalen Bürgerinitiativen (z.B. Tannenweg oder Erich-Schlesinger-Straße.)

Eine vergleichbare Einrichtung wie die des Tierheimes des Rostocker Tierschutzvereins in Schlage, welche den Kapazitätsanforderungen der Hansestadt Rostock genügt, ist im vertretbaren Umfeld der Hansestadt Rostock nicht vorhanden.

Zwecks unmittelbarer Problemlösung im gemeinsamen Interesse begannen bereits ab Juli 2015 erste Beratungen und Zusammenkünfte unter Beteiligung der Tierklinik-Tierheim GmbH Rostock, dem Rostocker Tierschutzverein mit seinem Tierheim am Standort Schlage und dem Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Hansestadt Rostock zwecks Prüfung einer möglichen Kooperation. Im Zusammenhang mit einem Besuch der Tierklinik als auch des Tierheimes in Schlage durch den Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung am 10.12.2015 wurde erneut eine langfristige und tragfähige Lösung in der gemeinsamen Zusammenarbeit und Kooperation unterstrichen.


Als langjähriger Vertragspartner der Hansestadt Rostock für die Aufnahme, Verwahrung und Abgabe von Fundtieren und behördlich eingezogenen Tieren im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock stellte Herr Dr. Rudnick als alleiniger Geschäftsführer der Tierklinik-Tierheim GmbH mit Datum 19.10.2015 unter Bezugnahme auf den § 12 des gemeinsamen Vertrages vom 1. Juli 2003 den Antrag auf Zustimmung und ausdrückliches Einverständnis seitens der Hansestadt Rostock zu einer Kooperation der Tierklinik-Tierheim GmbH mit dem Rostocker Tierschutzverein und dessen Tierheim am Standort Schlage.

Der § 12 (Übertragbarkeit) des gemeinsamen Vertrages formuliert:

Die GmbH darf die durch diesen Vertrag eingeräumten Rechte nur mit Einverständnis der Hansestadt Rostock auf einen Dritten übertragen“.

 

Eine wesentliche inhaltliche Aussage des Antragsschreibens ist die, dass die GmbH im Interesse eines optimalen und gewohnten Services für Bürger und Behörden der Hansestadt Rostock nach wie vor und in Zukunft erste Anlaufstelle für die Aufnahme und Annahme von Fundtieren und behördlich eingezogenen, Tieren rund um die Uhr bleibt (Verweildauer 24-48 h, keine Außenzwinger, veterinär-medizinische Erstversorgung folgend Transport/Abholung zum Tierheim Schlage). Ca. 90 % der Fundtiere werden am selben Tag ihrer Aufnahme, spätestens aber innerhalb von 48 h, von ihren Besitzern aus dem Tierheim abgeholt. Somit ist durch das Betreiben der Anlaufstelle durch die Tierklinik-Tierheim GmbH auch zukünftig gewährleistet, dass die Tierbesitzer kurze Wege haben und ihre Tiere auch in Rostock wieder abholen können.

Alle anderen Tiere übernimmt nach dem Aufenthalt in der Anlaufstelle der Rostocker Tierschutzverein und verwahrt diese am Standort des Tierheimes Schlage. Im Ergebnis der Begehung und fachlichen Prüfung der materiell-technischen als auch personellen Voraussetzungen des Tierheimes Schlage kann eingeschätzt werden, dass dieses deutlich bessere Voraussetzungen und Bedingungen zur Unterbringung von Tieren der verschiedensten Art bietet.                                         

Während im Tierheim Rostock aufwändige Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten notwendig geworden sind, stehen den Tieren im Tierheim Schlage moderne Tierhaltungsanlagen zur Verfügung. Das parkähnliche Gelände des Tierheims Schlage umfasst eine Fläche von 20.000 m2, so dass von allen gehaltenen Tieren entsprechende Ausläufe im Freien genutzt werden können.

Im August 2013 wurde dem Tierheim Schlage vom Deutschen Tierschutzbund die Tierheimplakette verliehen, wobei es sich um eine besondere Auszeichnung für Tierheime handelt, welche die hohen Standards des Deutschen Tierschutzbundes erfüllen.

Seitens des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes der Hansestadt Rostock wird nach fachlicher Prüfung vorliegender Antrag der Tierklinik-Tierheim GmbH befürwortet.

Die fachlich und örtlich zuständige Behörde des Landkreises Rostock wurde über das Vorhaben vorab in Kenntnis gesetzt und formulierte keine Einwände.

Als eine Entscheidungsgrundlage für eine entsprechende Antragsgewährung wurde das Vorliegen und die gegenseitige Zustimmung zu einer aussagefähigen inhaltlich und fachlich zu akzeptierenden Kooperationsvereinbarung zwischen der Tierklinik-Tierheim GmbH und dem Rostocker Tierschutz-verein als notwendig erachtet.

Mit Vorlage der seitens der Tierklinik-Tierheim GmbH vorbereiteten und ausgearbeiteten Koopera-tionsvereinbarung und der Zustimmung seitens des Vorstandes des Rostocker Tierschutzvereines zu dieser Vereinbarung ist dies nun gegeben.


Die bisherigen finanziellen Aufwendungen der Hansestadt Rostock im Rahmen der Leistungserbringung durch die Tierklinik-Tierheim GmbH werden zukünftig auf die Tierklinik-Tierheim GmbH (Erstaufnahme) sowie dem Rostocker Tierschutzverein (Tierheim Schlage) entsprechend der Leistungserbringung und -abrechnung aufgeteilt.

Mit den Kooperationspartnern ist vereinbart, dass die Zielgröße von 1 EURO brutto pro Einwohner im Zuständigkeitsbereich der Hansestadt Rostock weiterhin zur Verfügung gestellt wird.

Das Personal der Tierklinik-Tierheim GmbH, welches bis dato in dessen Tierheim am Standort Rostock zur Erfüllung der pflichtigen Aufgaben der Hansestadt Rostock beschäftigt war, wird zukünftig im Rahmen der Kooperationsvereinbarung am Standort Schlage (2 Mitarbeiterinnen) und am Standort Rostock (1 Mitarbeiterin) weiterbeschäftigt. Bestehende Ausbildungsverhältnisse werden fortgeführt.

Die Umsetzung der Kooperation erfolgt schrittweise und soll nach Erklärung der Beteiligten bis zum Jahresende 2016 abgeschlossen sein.

 

 

 

 

Dr. Chris Müller

Senator für Finanzen, Verwaltung

und Ordnung

1. Stellv. des Oberbürgermeisters

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12.10.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben