Antrag - 2016/AN/1836

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Rechnungsprüfungsordnung (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

 

Kommunalprüfungsgesetz (KPG M-V) vom 06.04.1993 

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)  § 22 Abs. 2 vom 13.07.2011)

 

bereits gefasste Beschlüsse: Rechnungsprüfungsordnung vom 20.03.2000

 

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 23.09.2015 beschlossen, die Rechnungsprüfungsordnung als Beschlussvorlage über den Oberbürgermeister in die Bürgerschaft einzubringen. Der Text wurde vom Rechnungsprüfungsamt dem Hauptamt und dem Rechtsamt zur Prüfung und Mitzeichnung zugeleitet.

Die Mitzeichnung beider Ämter erfolgte im Dezember 2015,  wurde aber bis Mai 2016 nicht an die Bürgerschaft zur Beschlussfassung weitergeleitet.

 

Daraufhin hat der Rechnungsprüfungsausschuss beschlossen, die Rechnungsprüfungsordnung auf dem Antragsweg einzubringen.

 

Eine Überarbeitung der Rechnungsprüfungsordnung war notwendig geworden, da sich das Kommunalprüfungsgesetz geändert hat und die Geschäftsanweisung zur Rechnungsprüfungsordnung Ende 2014 außer Kraft getreten ist

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen