Beschlussvorlage - 2016/BV/1820
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 08.SO.194 "Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 07.02.2017
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Ortsamt West; Amt für Kultur, Denkmalpflege und Museen; Bauamt; Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt; Tief- und Hafenbauamt; Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege; Amt für Umweltschutz
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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Jun 21, 2016
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Jun 22, 2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Jun 28, 2016
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Jul 26, 2016
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Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Jun 30, 2016
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Unterbrochen
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Sep 7, 2016
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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Sep 27, 2016
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Feb 21, 2017
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●
Geplant
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Sep 22, 2016
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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Mar 1, 2017
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●
Geplant
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Ortsbeirat Hansaviertel (9)
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Vorberatung
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Feb 21, 2017
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●
Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus
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Vorberatung
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Feb 15, 2017
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung
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Vorberatung
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Feb 21, 2017
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Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße
im Osten: durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße
im Süden: durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend)
im Westen: durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
Beschlussvorschriften: § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB
bereits gefasste Beschlüsse: keine
Sachverhalt:
Der Bereich südlich der Ernst-Heydemann-Straße stellt eine potenzielle Erweiterungsfläche für Nutzungen dar, die sich aus dem gegenüberliegenden Komplex der Universitätskliniken ergeben. Dies betrifft medizinische als auch Forschungseinrichtungen sowie mögliche ergänzende Funktionen, die sich aus dem Betrieb der Kliniken ergeben.
Dementsprechend ist der Bereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan auch als Sonderbaufläche (Wissenschaft und Technik) dargestellt.
Mit dem B-Plan sollen folgende wesentliche Planungsziele verfolgt werden:
- Es ist Baurecht für eine Sondergebietsnutzung für medizinische Einrichtungen, mögliche Folgeeinrichtungen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen zu schaffen.
- Die Baufluchten aus der Schillingallee sollen durch die Neubebauung aufgenommen werden.
- Die Höhe der Bebauung soll sich an den gegenüberliegenden Gebäuden an der Ernst-Heydemann-Straße orientieren.
- Die vorhandenen Alleen in der Schillingallee und der Ernst-Heydemann-Straße sind durch ein Abrücken der Bebauung und eine deutliche Begrenzung von Zufahrten so weit wie möglich zu schützen und zu erhalten.
- Die vorhandene Kita in der Ernst-Heydemann-Straße soll Erweiterungsmöglichkeiten erhalten.
- Es soll Baurecht für einen Schulstandort östlich der vorhandenen Kita geschaffen werden.
- Für die Bebauung an der Graf-Lippe-Straße sollen angemessene Erweiterungen ermöglicht werden.
- Es ist eine Grünverbindung zwischen den Barnstorfer Anlagen und der Parkstraße zu entwickeln.
Der B-Plan wird als normales Planverfahren durchgeführt.
Für den B-Plan ist ein Umweltbericht zu erstellen.
Außerdem wird es zum B-Plan einen Grünordnungsplan geben, in dem die Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten und Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen sind. Voraussichtlich wird ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes notwendig sein.
Es ist vorgesehen, für Randflächen der Barnstorfer Anlagen (im Bereich Platz der Jugend) ein Verfahren zur Waldumwandlung durchzuführen.
Es ist nach derzeitigem Planungsstand davon auszugehen, dass Gutachten für den Artenschutz, für den Verkehr, zu Fragen des Schallschutzes sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser erforderlich sein werden.
Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 9,71 ha.
Finanzielle Auswirkungen:
Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten werden von der Universität Rostock übernommen.
Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:
Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.
- am 6. Juli 2016 vor Sitzung von TO Bürgerschaft zurückgestellt
- in BS 7. Sept. 2016 erneut in 2Ausschüsse überwiesen
- am 22. Sept. 2016 bis auf Weiteres zurückgestellt
- mit Datum 23.12.2016 liegt Nachtrag Nr. 2016/BV/1820-03 (NB) vor mit neuer Beratungsfolge (Bürgerschaft 1. März 2017
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2 MB
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Jun 21, 2016 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße" aufgestellt werden.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 5 |
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Dagegen: | 2 |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: |
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| Abgelehnt |
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Der Beschluß wird mit Änderungsantrag angenommen.
Jul 26, 2016 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
- am 6. Juli 2016 vor Sitzung von TO Bürgerschaft zurückgestellt!
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße" aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße
im Osten: durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße
im Süden: durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend)
im Westen: durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
Abstimmung: Abstimmungsergebnis:
Dafür: | 8 |
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Dagegen: | - |
| Angenommen | X |
Enthaltungen: | 1 |
| Abgelehnt |
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Feb 15, 2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen
Beschluss:
Beschlussvorschlag:
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
im Norden: durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße
im Osten: durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße
im Süden: durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend)
im Westen: durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
Mar 1, 2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.
Das Plangebiet wird begrenzt:
- im Norden: | durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße , |
- im Osten: | durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße, |
- im Süden: | durch das Grundstück des LT-Clubs und die Barnstorfer Anlagen |
- im Westen: | durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee. |
Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.
Anlagen:
- o.g. Lageplan (Übersichtsplan),
- überarbeiteter Sachverhalt (Aufgabenstellung) der Beschlussvorlage
wird nach Fertigstellung beigefügt
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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Dafür: | 42 |
Dagegen: | 0 |
Enthaltungen: | 1 |