Beschlussvorlage - 2016/BV/1820

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:             

 

1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden:                            durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße

im Osten:                            durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße

im Süden:              durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend)

im Westen:                            durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.


Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.
 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

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Beschlussvorschriften:                            § 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:                            keine

 

Sachverhalt:

Der Bereich südlich der Ernst-Heydemann-Straße stellt eine potenzielle Erweiterungsfläche für Nutzungen dar, die sich aus dem gegenüberliegenden Komplex der Universitätskliniken ergeben. Dies betrifft medizinische als auch Forschungseinrichtungen sowie mögliche ergänzende Funktionen, die sich aus dem Betrieb der Kliniken ergeben.

Dementsprechend ist der Bereich im rechtswirksamen Flächennutzungsplan auch als Sonderbaufläche (Wissenschaft und Technik) dargestellt.

 

Mit dem B-Plan sollen folgende wesentliche Planungsziele verfolgt werden:
 

  • Es ist Baurecht für eine Sondergebietsnutzung für medizinische Einrichtungen, mögliche Folgeeinrichtungen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen zu schaffen.
  • Die Baufluchten aus der Schillingallee sollen durch die Neubebauung aufgenommen werden.
  • Die Höhe der Bebauung soll sich an den gegenüberliegenden Gebäuden an der Ernst-Heydemann-Straße orientieren.
  • Die vorhandenen Alleen in der Schillingallee und der Ernst-Heydemann-Straße sind durch ein Abrücken der Bebauung und eine deutliche Begrenzung von Zufahrten so weit wie möglich zu schützen und zu erhalten.
  • Die vorhandene Kita in der Ernst-Heydemann-Straße soll Erweiterungsmöglichkeiten erhalten.
  • Es soll Baurecht für einen Schulstandort östlich der vorhandenen Kita geschaffen werden.
  • Für die Bebauung an der Graf-Lippe-Straße sollen angemessene Erweiterungen ermöglicht werden.
  • Es ist eine Grünverbindung zwischen den Barnstorfer Anlagen und der Parkstraße zu entwickeln.

 

Der B-Plan wird als normales Planverfahren durchgeführt.

 

Für den B-Plan ist ein Umweltbericht zu erstellen.
 

Außerdem wird es zum B-Plan einen Grünordnungsplan geben, in dem die Eingriffe in Natur und Landschaft zu bewerten und Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen sind. Voraussichtlich wird ein Teil der Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebietes notwendig sein.
 

Es ist vorgesehen, für Randflächen der Barnstorfer Anlagen (im Bereich Platz der Jugend) ein Verfahren zur Waldumwandlung durchzuführen.
 

Es ist nach derzeitigem Planungsstand davon auszugehen, dass Gutachten für den Artenschutz, für den Verkehr, zu Fragen des Schallschutzes sowie zum Umgang mit Niederschlagswasser erforderlich sein werden.

 

Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 9,71 ha.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Planungskosten und Kosten für alle erforderlichen Gutachten werden von der Universität Rostock übernommen.

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

- am 6. Juli 2016 vor Sitzung von TO Bürgerschaft zurückgestellt

- in BS 7. Sept. 2016 erneut in 2Ausschüsse überwiesen

- am 22. Sept. 2016 bis auf Weiteres zurückgestellt

- mit Datum 23.12.2016 liegt Nachtrag Nr. 2016/BV/1820-03 (NB) vor mit neuer Beratungsfolge  (Bürgerschaft 1. März 2017

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.06.2016 - Ortsbeirat Hansaviertel (9) - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

1.              Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße" aufgestellt werden.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

5

 

 

 

Dagegen:

2

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

 

 

Abgelehnt

 

 

Der Beschluß wird mit Änderungsantrag angenommen.

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22.06.2016 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

 

 

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30.06.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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26.07.2016 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

- am 6. Juli 2016 vor Sitzung von TO Bürgerschaft zurückgestellt!

 

1.              Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße" aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden:                            durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße

im Osten:                            durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße

im Süden:              durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend)

im Westen:                            durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.              Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.

 

3.              Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

Abstimmung:                                          Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

8

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

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07.09.2016 - Bürgerschaft - überwiesen

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22.09.2016 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung

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27.09.2016 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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15.02.2017 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - geändert beschlossen

Beschluss:

Beschlussvorschlag:             

 

1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

im Norden:                            durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße

im Osten:                            durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße

im Süden:              durch das Grundstück des LT Clubs und die Barnstorfer Anlagen (Platz der Jugend)

im Westen:                            durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungsrechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

 

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21.02.2017 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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21.02.2017 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - geändert beschlossen

Die Beschlussvorlage wird durch den Nachtrag ersetzt. Eine Abstimmung zur Beschlussvorlage ist deshalb nicht notwendig.

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21.02.2017 - Ortsbeirat Hansaviertel (9)

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01.03.2017 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1. Für das Gebiet zwischen der Schillingallee, der Ernst-Heydemann-Straße, der Parkstraße und den Barnstorfer Anlagen im Hansaviertel soll gemäß § 2 Abs. 1 BauGB der B-Plan Nr. 08.SO.194 „Sondergebiet Ernst-Heydemann-Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

- im Norden:

durch den nördlichen Fußweg der Ernst-Heydemann-Straße ,

- im Osten:

durch die östliche Kante der Verkehrsfläche der Parkstraße,

- im Süden:

durch das Grundstück des LT-Clubs und die Barnstorfer Anlagen
(Platz der Jugend),

- im Westen:

durch die westliche Kante der Verkehrsfläche der Schillingallee.

 

Der als Anlage beigefügte Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Entsprechend den Zielen des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan die planungs­rechtlichen Voraussetzungen für Sondergebietsflächen mit der grundsätzlichen Ausrichtung auf Wissenschaft und Technik schaffen.

 

3. Zur planungsrechtlichen Absicherung der Belange des Naturschutzes und der Landschafts­pflege ist ein Grünordnungsplan zu erarbeiten.

 

Anlagen:

- o.g. Lageplan (Übersichtsplan),
- überarbeiteter Sachverhalt (Aufgabenstellung) der Beschlussvorlage
  wird nach Fertigstellung beigefügt

 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt

 

Dafür:

42

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  1