Anfrage der Fraktion - 2016/AF/1814

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Beratungsfolge

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Durch die in den letzten Jahren tendenziell steigende Zahl der Einwohnerinnen und Einwohner der Hansestadt Rostock ist mitunter auch die Zahl der schulpflichtigen Kinder gestiegen und verursacht an dieser Stelle einen Mehrbedarf.

Der Anstieg ist durch das Melderegister festgehalten und betrifft demnach die direkt betroffene Altersgruppe der 0-15 Jährigen (Vgl. Eintragung vom 31.12.2015).

Parallel wurde durch die Bürgerschaft die Ausweitung der Kapazitäten der Rostocker Schulen jüngst beschlossen.

Aufgrund dieser Tatsachen bitte ich um die Beantwortung der folgenden Fragen:

 

  1. Wie ist der aktuelle Stand der Hortkapazitäten in Bezug auf die jeweils zugeordneten Schulstandorte? Sofern eine direkte Zuordnung nicht erfolgt: Wie werden die Bedarfe je Stadtteil eingeschätzt?

 

  1. Wurden die Hortkapazitäten entsprechend der Erhöhung der Schulkapazitäten erhöht?

 

  1. Inwiefern haben sich die Anmeldezahlen der schulpflichtigen Kinder in den Horten bereits jetzt erhöht?

 

  1. An welchen Standorten sind Defizite erkennbar (Elternwunsch nach Hortbetreuung kann in Schulnähe nicht abgesichert werden)?

 

  1. Gibt es bereits einschlägige Konzepte einer defizitären Überauslastung entgegenzuwirken? Wenn ja, welche Konzepte liegen vor?

 

  1. Wurden Gespräche mit Trägern geführt, um ggf. kurzfristig weitergehende Hortkapazitäten an den Schulstandorten zu schaffen? Inwiefern können hierfür städtische Immobilien – insb. die Schulgebäude selbst – genutzt werden?

 

Durch die Brisanz des Themas und der bereits aktuellen Betroffenheit vieler Eltern in der Hansestadt Rostock, wäre eine Beantwortung noch vor der Bürgerschaftssitzung am 06.07.2016 wünschenswert

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Beschlüsse

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06.07.2016 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben