Änderungsantrag - 2016/AN/1589-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Es soll geprüft werden, ob die Satzung der Hansestadt Rostock über die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kraftfahrzeuge und über die Erhebung von Ablösebeträgen für notwendige Stellplätze (Stellplatzsatzung) für fünf Jahre im innerstädtischen Bereich und im gesamten Stadtbereich dahingehend ausgesetzt werden kann, dass die rechtliche Verpflichtung zur Schaffung von Stellflächen für PKW´s entfällt.

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Frank Giesen

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Beschlüsse

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11.05.2016 - Bürgerschaft - abgelehnt